Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde zurück

dpa/lsw Stuttgart. Die Teilnehmerzahl bei einer Demonstration gegen die Corona-Regeln am Samstagnachmittag in Stuttgart bleibt weiterhin auf 5000 begrenzt. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes lehnte am Samstag eine dagegen gerichtete Beschwerde der Veranstalter ab. Die Beschränkung sei kein rechtswidriger Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Veranstalters, teilte das Gericht in Mannheim mit. Zwar gehöre es zu deren Kern, dass der Veranstalter die Teilnehmerzahl selbst bestimmen kann. Von vornherein ausgeschlossen sei eine Begrenzung aber nicht. Bei gravierenden Gefahren für Leib und Leben, für die der Staat eine Schutzpflicht habe, könne sie rechtmäßig sein.

Die Justitia steht neben Akten und einem Holzhammer. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

Die Justitia steht neben Akten und einem Holzhammer. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

Das sei hier der Fall, entschieden die Richter. Bei der vorangegangenen Versammlung vor einer Woche seien Abstandsregelungen mehrfach nicht eingehalten worden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am Freitag genauso entschieden und auch die Vorgabe der Stadt, dass alle Ordner einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, nicht beanstandet. Die Beschwerde beim VGH hatte sich nun nur noch gegen die Begrenzung der Teilnehmerzahl gerichtet. Gegen die Entscheidung des VGH könnte der Veranstalter noch vor das Bundesverfassungsgericht oder vor den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg ziehen.

Zum Artikel

Erstellt:
16. Mai 2020, 14:21 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen