VGH: Windpark beeinträchtigt Kulturdenkmal nicht

dpa/lsw Mannheim. Ein Windpark in der Nähe hat keine negative Auswirkung auf ein Kulturdenkmal. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden, wie ein Sprecher am Dienstag in Mannheim mitteilte. Der VGH lehnte im Verfahren um geplante Windenergieanlagen bei Schloss Lichtenstein einen Zulassungsantrag des Landratsamts Reutlingen auf Berufung ab. Zuvor hatten bereits mehrere Medien berichtet.

Dunkle Wolken ziehen über das Schloss Lichtenstein. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Dunkle Wolken ziehen über das Schloss Lichtenstein. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Der VGH bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Es hatte 2019 entschieden, dass Denkmalschutzaspekte der Genehmigung von fünf geplanten Windkraftanlagen nicht entgegenstehen.

Die Firma Sowitec plant seit 2012 den Bau eines Windparks auf dem Gemeindegebiet von Sonnenbühl (Kreis Reutlingen). Das Landratsamt sah das drei Kilometer entfernte anerkannte Kulturdenkmal Schloss Lichtenstein dadurch beeinträchtigt und lehnte die Genehmigung ab. Das Regierungspräsidium Tübingen bestätigte die Ablehnung. Dagegen klagte die Firma Sowitec.

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Erstellt:
5. Mai 2020, 15:58 Uhr

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