Deutschland

Videoüberwachung in großen Schlachthöfen soll Pflicht werden

Große Schlachthöfe sollen künftig Videoüberwachung installieren, um den Tierschutz zu verbessern. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf – mit Ausnahmen für kleinere Betriebe.

Große Schlachthöfe in Deutschland sollen künftig verpflichtet sein, eine Videoüberwachung zu installieren (Symbolfoto).

© dpa/Emily Wabitsch

Große Schlachthöfe in Deutschland sollen künftig verpflichtet sein, eine Videoüberwachung zu installieren (Symbolfoto).

Von red/AFP

Große Schlachthöfe in Deutschland sollen künftig verpflichtet sein, eine Videoüberwachung zu installieren. "Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent. Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen", erklärte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Die Pflicht zur Videoüberwachung wird demnach für "mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland gelten". 

Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes. Ausnahmen soll es für kleinere Betriebe geben, um sie nicht unverhältnismäßig zu belasten, wie Rainer weiter erklärte. "Aber auch hier können die Veterinärbehörden der Länder im Verdachtsfall vor Ort eine Videoüberwachung anordnen."

Videoüberwachung ab 1000 Großvieheinheiten Pflicht

Konkret gilt die Regelung für Betriebe ab einer Größenordnung von jährlich 1000 sogenannten Großvieheinheiten. Das entspricht 1000 Rindern oder 5000 Mastschweinen - oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen. "Diese Differenzierung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Videoüberwachung in größeren Betrieben in der Regel effizienter umsetzen lässt und der Aufwand im Verhältnis zur Betriebsgröße sinkt", erläuterte das Ministerium. 

Die Bundesländer erhalten mit der geplanten Gesetzesnovelle die Möglichkeit, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, sofern dort tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen. "Damit wird sichergestellt, dass per Videoüberwachung gezielt dort kontrolliert wird, wo es erforderlich ist", erklärte das Ministerium.

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Erstellt:
29. April 2026, 16:42 Uhr

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