Vizepräsident als Zeuge?

Geldwäscheprozess um 45 Millionen Euro, Tag 12: Ein Show-Antrag und starke Worte

Die Verteidigung will den Vizepräsidenten von Afghanistan als Zeugen hören: Auch an Tag 12 im sowieso längst filmreif-spektakulären Geldwäscheprozess um einen Schorndorfer gab es wieder allerlei zum Staunen.

Symbolfoto: Fotolia.de/Romolo Tavani

© Romolo Tavani

Symbolfoto: Fotolia.de/Romolo Tavani

Von Peter Schwarz

SCHORNDORF/STUTTGART. Der Mann mit dem Schnauzbart ist eine finstere Legende. Manche nennen ihn Politiker, andere Drogenbaron, Warlord, Milizenführer, Kriegsverbrecher. Raschid Dostum – aufgewachsen als armer Bauernbub, reich geworden sein soll er durch Heroingeschäfte – mischt seit den 70er-Jahren in allen afghanischen Kriegen und Bürgerkriegen mit. Er gilt als ebenso schlau wie brutal, Meister im Schmieden wechselnder Bündnisse, mal mit den Taliban, mal gegen sie, seinen Truppen werden Massaker und Massenvergewaltigungen nachgesagt. War er, wie es munkelt, nebenbei auch CIA-Agent? Jedenfalls: Heute ist er Vizepräsident. Und im Geldwäscheprozess will die Verteidigung ihn als Entlastungszeugen.

Angeklagt: ein Schorndorfer, seine Frau, zwei Helfer. Sie sollen sagenhafte 45 Millionen Euro Drogengeld in bar aus Holland über Schorndorf nach Dubai geschafft und gewaschen haben, indem sie den Scheinen mithilfe buchhalterischer Trugspuren eine seriöse Herkunft andichteten: als angebliche Einkünfte aus legalem Goldhandel. Die Anklage fußt unter anderem auf Abhöraktionen. Einmal raunte der Schorndorfer am Telefon von Rauschgift aus Afghanistan und Geschäften „mit Raschid Dostum“. Deshalb, will die Verteidigung, soll der Berüchtigte anreisen und aussagen, dass er die Angeklagten gar nicht kenne. Natürlich wird Dostum nicht kommen. Selbst wenn das Gericht sich – schon das klingt abseitig – entschließen sollte, ihn zu laden, würde er sich kaum in den Flieger nach Echterdingen setzen, sondern eher lachen, dass die Schnauzbartspitzen beben.

Anwalt: Anklage hat nur eine Handvoll Indizien

Der Show-Antrag zeigt aber: Es geht in diesem Verfahren auf die Zielgerade, die Strategie der Anwälte wird immer kühner, schwungvoller, origineller. Einer von ihnen prescht an Tag 12 besonders furios vor: Er fordert, die Angeklagten seien aus der Untersuchungshaft zu entlassen – die bisherige Beweisaufnahme belege nicht sicher, dass das Geld aus Drogengeschäften stamme. Dass es in Wahrheit aus legalen Goldhandelsquellen sprudelte, könne nicht „ausgeschlossen“ werden. Sicher, es gibt Hinweise: In einem abgehörten Gespräch rühmte der Schorndorfer sich enger Verbindungen zu Drogenbossen in Holland; ein Geldkurier wurde an der deutsch-niederländischen Grenze mit 1,5 Millionen Euro abgefangen, versteckt in der Reserveradmulde; die Angeklagten kommunizierten teilweise konspirativ mit verschlüsselten Kryptohandys und mehr.

Einen lupenrein beweiskräftigen Koffer mit Heroin hat in diesem Fall allerdings tatsächlich kein Fahnder je dingfest gemacht. Der Anwalt folgert: Die Anklage habe nichts als eine „Handvoll Indizien“, aus diffusen und nicht nachvollziehbaren Vermutungen ziehe sie Schlüsse – und aus den Schlüssen leite sie weitere Vermutungen ab; ein „paranoider Zirkelschluss“, gebastelt aus Vorurteilen und hanebüchenen Unterstellungen. Und die Andeutungen des Angeklagten am Telefon? Hätten nichts zu bedeuten – der Mann erzähle eben manchmal stundenlang Märchen, derart „wirres und widersprüchliches Zeug“, dass man sich frage, „ob er überhaupt weiß, wovon er spricht“.

Der Schulterschluss der Angeklagten indes hält nicht mehr ganz dicht. Bis Tag 11 haben alle eisern geschwiegen – an Tag 12 sagt die mitangeklagte Gattin des Schorndorfers aus: Sie habe sich im Betrieb ihres Mannes ausnahmslos auf Bürotätigkeiten beschränkt, sei Sekretärin gewesen, nicht Buchhalterin, habe der Steuerberaterin nur zugearbeitet und sei selbst damit phasenweise vollkommen überfordert gewesen; sie habe Unterlagen nur „auf Anweisung meines Mannes bearbeitet, es oblag mir nicht, Abläufe zu überprüfen“; von „krummen Geschäften“ habe sie keinerlei Wissen gehabt, nicht mal andeutungsweise, Kundenkontakt habe ausschließlich allein ihr Gatte gepflegt, sie sei nie in Holland gewesen, „ein Kryptohandy habe ich auch nicht“. Und sie habe niemals auf großem Fuß gelebt, das Geld habe immer gerade so gereicht.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Voraussichtlich Mitte November wird dann das Urteil verkündet.

Zum Artikel

Erstellt:
26. September 2019, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Stadt & Kreis

Gesellinnen und Gesellen im Rems-Murr-Kreis werden ausgezeichnet

In dieser Woche hat die Lossprechungsfeier der Kreishandwerkerschaft Rems-Murr stattgefunden. In der Barbara-Künkelin-Halle in Schorndorf sind bei dieser Gelegenheit auch die Auszeichnungen an die besten Junghandwerkerinnen und Junghandwerker verliehen worden.

Stadt & Kreis

Das Bildhafte der Kinderkreuzwege spricht Kinder im Herzen an

Viele Kirchengemeinden im Raum Backnang organisieren Kinderkreuzwege und versuchen so, die Leidensgeschichte Jesu auf kindgerechte Art und Weise zu vermitteln. Der Schwerpunkt der Verkündigung liegt dabei nicht auf der grausamen Passion, sondern auf der frohen Osterbotschaft.

Maria Török ist eine von über 100 Pflegekräften im Staigacker. Sie kümmert sich liebevoll und gern um die Bewohner. Foto: Alexander Becher
Top

Stadt & Kreis

Personalnotstand setzt Pflegeheimen im Raum Backnang zu

Weil offene Stellen nur schwer besetzt werden können oder Pflegekräfte krankheitsbedingt ausfallen, kommt es in Pflegeeinrichtungen immer wieder zu Personalengpässen. Trotzdem muss die Versorgung weiterlaufen. Heime greifen deshalb auf Zeitarbeitsfirmen oder Springer zurück.