Volksbegehren für kostenlose Kitas landet vor Gericht

SPD und Landesregierung uneinig über rechtliche Zulässigkeit

Stuttgart /LSW - Die Verfassungshüter müssen im Streit zwischen der grün-schwarzen Landesregierung und der oppositionellen SPD über ein Volksbegehren für kostenlose Kitas entscheiden. Die SPD reichte am Montag in Stuttgart einen entsprechenden Antrag beim Landesverfassungsgerichtshof ein. Landesparteichef Andreas Stoch sagte: „Wir haben sehr gute Argumente auf unserer Seite.“ Prozessbevollmächtigter für die SPD ist der Verfassungsrechtler Joachim Wieland. Er meint, die baden-württembergische Verfassung stehe den Instrumenten der direkten Demokratie sehr freundlich gegenüber – und zwar auch bei Vorhaben, die Geld kosteten.

Das Innenministerium sieht das anders. Es lehnte den Antrag der SPD für ein Volksbegehren als unzulässig ab. Innenminister Thomas Strobl (CDU) begründete die Entscheidung damit, dass das Volksbegehren, wenn es erfolgreich sein sollte, den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussen würde. Die SPD hält der Re­gierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor, das Volksbegehren aus politischen Gründen nicht zu wollen. Stoch warf insbesondere Kretsch­mann vor, sich mittlerweile von der di­rekten Demokratie verabschiedet zu haben, nachdem er lange für eine stärkere Bürgerbeteiligung geworben hatte.

In den baden-württembergischen Kommunen müssen die Eltern derzeit unterschiedlich hohe Beträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas zahlen. Insgesamt geht es nach Angaben des Städtetages um 730 Millionen Euro im Jahr. Die SPD spricht von 529 Millionen Euro jährlich, die dann aus dem Landesetat kommen sollen. Die Landesregierung hatte sich mehrfach gegen eine generelle Gebührenfreiheit ausgesprochen. Für den Fall, dass die SPD vor Gericht mit ihrem Volksbegehren scheitern sollte, hat der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsgrünen, Uli Sckerl, die Prüfung einer weiteren Verfassungsänderung in Aussicht gestellt. Damit solle mehr direkte Demokratie ermöglicht werden. Es könne nicht sein, dass die Bürger nur Volksabstimmungen über Sonnenschein und Regen abhielten.

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Erstellt:
19. März 2019, 03:04 Uhr

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