Von den Joints kann sie nicht lassen

Backnanger Schöffengericht verhängt sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung gegen eine 35-jährige Frau.

Eine Frau musste sich vor Gericht wegen Drogengeschäften verantworten. Foto: BilderBox E. Wodicka

© BilderBox - Erwin Wodicka

Eine Frau musste sich vor Gericht wegen Drogengeschäften verantworten. Foto: BilderBox E. Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Schöffengericht in Backnang hatte sich jetzt eine 35-jährige Industriemechanikerin wegen Drogengeschäften zu verantworten. Der Fall hat Beziehung zu einem anderen. Im September und Oktober vergangenen Jahres waren vor dem Stuttgarter Landgericht die umfangreichen Drogengeschäfte eines 36-jährigen Industriemechanikers und eines 30-jährigen Medientechnologen aus Murrhardt verhandelt worden (wir berichteten). Die Angeklagte aus dem Backnanger Verfahren hatte mutmaßlich bei den Murrhardtern eingekauft beziehungsweise verkauft.

Im Dezember 2019 soll sie 100 Gramm Amphetamin an den Murrhardter Industriemechaniker verkauft haben. Sie bestreitet das. Bei der Hausdurchsuchung im Anwesen des 36-Jährigen waren auch dessen Mobiltelefone beschlagnahmt worden. Aus den gespeicherten Chatverläufen folgerte die Polizei, dass hier ein Verkauf stattgefunden hatte. Das, was der vorsitzende Richter an wechselseitigen Kurznachrichten verliest, mutet wie eine Geheimsprache an. „Brauch halt Biene“, heißt es da. Will heißen: Ich benötige Amphetamin. Aber offenbar war zunächst nichts vorhanden, der Lieferant scheinbar unzuverlässig. Einige Zeit später trifft die Lieferung dann doch ein. Die Meldung „Der ist da“ geht raus. Nun geht es noch um die Größe des Drogenkaufs. „Geht 100?“ Gramm sind gemeint. Schließlich die Bezahlung. „Euro oder G?“ Wie aus Schuldnerlisten hervorgeht, die bei dem Industriemechaniker vorgefunden wurden, gab er mitunter Drogen auch auf Kommission ab. Das heißt, bezahlt wurde später. Darauf könnte das „G“ deuten.

Der Richter die Angeklagte auf die Gefahr hin, ihren siebenjährigen Sohn zu verlieren.
Der aus der Justizvollzugsanstalt Heilbronn vorgeführte und als Zeuge aussagende Industriemechaniker kann sich an keine Details mehr erinnern. Das sei zum einen schon zu lange her und zum anderen habe er selbst unter Drogeneinfluss gestanden. Der 36-Jährige meint, dass er von der Angeklagten nur zwei bis zehn Gramm Amphetamin für den Eigenkonsum gekauft habe. Da das Geschehen nicht eindeutig aufgeklärt werden kann und eine Verurteilung aufgrund der anderen Taten zu erwarten ist, wird dieser Tatvorwurf auf Antrag des Staatsanwalts vorläufig eingestellt.

Im Januar 2020 soll die Angeklagte fünf Gramm Amphetamin und im Monat darauf 100 Gramm Marihuana eingekauft haben. Diese beiden Einkäufe gibt sie auch zu.

Freilich war alles für den Eigenkonsum gedacht. Gut vorstellbar, offenbart sie doch bei den Angaben zur Person, dass sie mit zwölf Jahren ihre ersten Ecstasytabletten genommen hat. Sechs Jahre später dann der erste Joint. Seitdem raucht die Angeklagte täglich. Fünf bis zehn Gramm in zwei Joints gibt sie als ihre tägliche Dosis an, was sich der Richter aber nicht vorstellen kann.

Aber dieses Thema wird nicht vertieft. Freimütig gesteht die Angeklagte, dass sie von ihrem Drogenkonsum, was Marihuana angeht, nicht lassen will. Amphetamin nehme sie nur noch gelegentlich. Der Richter weist darauf hin, dass die Angeklagte Gefahr laufe, ihren siebenjährigen Sohn zu verlieren.

Das Jugendamt könnte wegen Kindeswohlgefährdung einschreiten. Bedauerlicher findet die Angeklagte, dass sie erst vor Kurzem ihren Führerschein verloren habe. Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädoyer neun Monate auf Bewährung. Möglicherweise hat die Angeklagte von den erstandenen 100 Gramm Marihuana einiges weiterverkauft. Das würde als Drogenhandel anders bestraft werden. Für den Eigenkonsum spricht, dass das Marihuana einen äußerst niedrigen THC-Gehalt hatte, also minderwertig war. Der Verteidiger der Angeklagten betont, dass die „erhebliche Abhängigkeit seiner Mandantin“ mildernde Umstände verlange. Er spricht sich für sechs Monate auf Bewährung aus. Der Wiederholungsgefahr möge man durch entsprechende Auflagen begegnen.

Das Schöffengericht urteilt nach kurzer Beratung: Sechs Monate auf Bewährung. Bei dem Erwerb der Marihuanamenge geht das Schöffengericht von Handeltreiben aus, schließlich habe die Angeklagte damals vom Arbeitslosengeld gelebt. Und da dürfte es für sie schwierig gewesen sein, den Kaufpreis von 800 Euro zu begleichen.

Dass der Murrhardter „Großhändler“ auch auf Kommission abgab, spreche ebenfalls dafür. Als Auflage muss die 35-Jährige sechs Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zwei Jahre lang muss sie sich bewähren. Bei neuen Straftaten – schon der Besitz von Drogen ist eine solche – droht Bewährungswiderruf und somit Gefängnis.

Zum Artikel

Erstellt:
23. Februar 2021, 11:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Stadt & Kreis

Gesellinnen und Gesellen im Rems-Murr-Kreis werden ausgezeichnet

In dieser Woche hat die Lossprechungsfeier der Kreishandwerkerschaft Rems-Murr stattgefunden. In der Barbara-Künkelin-Halle in Schorndorf sind bei dieser Gelegenheit auch die Auszeichnungen an die besten Junghandwerkerinnen und Junghandwerker verliehen worden.

Stadt & Kreis

Das Bildhafte der Kinderkreuzwege spricht Kinder im Herzen an

Viele Kirchengemeinden im Raum Backnang organisieren Kinderkreuzwege und versuchen so, die Leidensgeschichte Jesu auf kindgerechte Art und Weise zu vermitteln. Der Schwerpunkt der Verkündigung liegt dabei nicht auf der grausamen Passion, sondern auf der frohen Osterbotschaft.

Stadt & Kreis

Osterräuchern des Angelsportvereins Althütte

Forellen im Rauch: Seit 30 Jahren räuchert Ralf Wurst die unterschiedlichsten Fische. Beim Osterräuchern des Angelsportvereins Althütte sind es jedes Jahr einige Hundert Forellen. Wie es der 49-jährige Vereinsvorsitzende macht, erläutert er Schritt für Schritt.