Vorwurf der Scheinehe lässt sich nicht erhärten

Verfahren vor dem Backnanger Amtsgericht gegen ein deutsch-albanisches Ehepaar wird eingestellt

Symbolfoto: Bilderbox/Erwin Wodicka

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Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Amtsgericht Backnang ist ein Ehepaar angeklagt. Der Vorwurf lautet auf Erschleichung eines Aufenthaltstitels. Damit hat es folgende Bewandtnis: Im Jahr 2014 ist es, dass sie, eine 25-jährige Montagehelferin, zum ersten Mal nach Deutschland kommt. In einer Gaststätte lernt sie ihn, einen 48-jährigen gelernten Maler, kennen. Aus dem Kennenlernen wird mehr. Das Paar beschließt, ihrer Beziehung offizielle Gestalt zu geben. Das erweist sich aber als schwieriger als gedacht.

Da sie aus Albanien kommt, muss sie einen in ihrem Heimatland besuchten Deutschkurs nachweisen. Offensichtlich waren es aber noch andere Hindernisse, die der schnellen Eheschließung entgegenstanden. Weil nicht unbedingt mit Geduld ausgestattet, geht das Paar – weil es sich dort schneller bewerkstelligen lässt – in Albanien die Ehe ein. Vor Gericht betont er, dass er „seine Ruhe haben wollte.“

Das verschafft wiederum ihr einen sogenannten Aufenthaltstitel, will heißen: Sie darf bleiben. Die Suche nach einer gemeinsamen Wohnung gestaltet sich dagegen schwierig. Vor allem: Das, was auf dem Wohnungsmarkt angeboten wird, können sich die beiden nicht leisten. So bleibt es dabei: Sie wohnt bei der einen oder anderen Freundin, er bei seiner Mutter. Wie sich dann die eheliche Beziehung gestaltet habe, will die Richterin wissen. Man habe sich jeden Tag gesehen, sagt er. Es sei eine ganz „normale Ehe“ gewesen, sagt sie. Die Wohnungssuche zieht sich hin. Unterdessen müssen beide bei der Ausländerbehörde wie beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden. Auf dem Meldeformular gibt es mehrere Möglichkeiten, die angekreuzt werden können. Durch das, was sie ankreuzen, erwecken beide den Anschein, als seien sie unter ein- und derselben Adresse erreichbar. Er betont erneut, dass er seine Ruhe haben wollte. Sie ist sich irgendwelchen Unrechts nicht bewusst.

Die Schwiegermutter macht ihnen eine Strich durch die Rechnung

Und dann schiebt sie’s auch ein wenig auf die Schwiegermutter. Die wollte sie nicht gemeinsam bei sich wohnen lassen. Es sei allerdings auch nur eine Zweizimmerwohnung.

In dieser Zeit muss er auch schon ein Zimmer in einer Backnanger Gaststätte gehabt haben. Um ungestört für seine Weiterbildung zu lernen, so gibt er an. Da er nun seltener bei seiner Mutter ist, begibt sich die Mutter zum Einwohnermeldeamt, um ihren Sohn, da dieser es vergessen haben könnte, abzumelden. Arglos plaudert die Mutter auch über die Ehe ihres Sohnes. Ein erster Hinweis für die Behörden, dass sich da irgendwas nicht zusammenreimt. Die städtische Angestellte bringt auf dem Formular einen entsprechenden Vermerk an. Aber das Einwohnermeldeamt selbst stellt keine Ermittlungen an. Ein Jahr nach der ersten Erklärung geben die Eheleute gegenüber den Behörden erneut, durch Kreuzchen in der entsprechenden Rubrik, an, dass sie eine „eheliche Lebensgemeinschaft“ führen. In dieser Zeit trifft bei den Behörden eine Mail ein. Die Richterin verliest sie bei der Verhandlung im Wortlaut. Die Schreiberin unterstellt, in mangelhaftem Deutsch formuliert, dem deutsch-albanischen Ehepaar das Führen einer Scheinehe. Einer Scheinehe, die sie, die 25-Jährige, in den Genuss eines Aufenthaltstitels brachte. Es kommt zur Anzeige. Die Staatsanwaltschaft veranlasst Ermittlungen.

Zur Sache befragt, bestreiten die Eheleute energisch das Führen einer Scheinehe. Die Mutter von ihm, als Zeugin geladen, hält sich aus allem raus. Sie beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde gibt an, dass wohl viele Ein- und Ausreisen der Ehefrau nach Deutschland, zum Teil ohne irgendwelche Papiere, zum Teil illegaler Aufenthalt im Vorfeld der Eheschließung, aktenkundig geworden sind. Einer Vorladung bleiben die Eheleute fern. Bei anderer Gelegenheit werden dann wieder die Kreuzchen auf dem Formular gesetzt: eheliche Lebensgemeinschaft. Ja, so die städtische Mitarbeiterin, das Ehepaar hätte das genauer erklären, die Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche eingestehen können.

Dafür gibt es noch ein anderes Formular. Aber das kommt erst gar nicht zum Einsatz. Auch der Mitarbeiter einer Vermietungsgesellschaft wird gehört. Denn in dem Haus, das von ihm verwaltet wird, sollen die Eheleute gemeinsam gewohnt haben. Ist ihm aufgefallen, so fragt die Richterin, dass an der Klingel der einen Wohnung neben dem Schild des regulären Mieters ein weiteres Namensschild prangte? Das des Ehepaars? Wenn neue Bewohner dazukommen, müsste er doch davon wissen? Der Wohnungsverwalter: Hauptsache, die Miete werde überwiesen. Alles andere interessiere ihn nicht. Sagt’s, und die Zeugenvernehmung ist damit beendet.

Eine gemeinsame Wohnung ist weiterhin nicht in Sicht

Wie auch immer man die Sache dreht und wendet, den Angeklagten ist eine Scheinehe nicht nachzuweisen. So stellt die Staatsanwältin schließlich den Antrag, das Verfahren einzustellen. So geschieht es denn auch. Gegen eine Zahlungsauflage von 690 Euro für ihn und von 450 Euro für sie. Der Vorwurf der Scheinehe ist vom Tisch. Eine gemeinsame Wohnung der Eheleute ist allerdings weiter nicht in Sicht.

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Erstellt:
21. September 2019, 06:00 Uhr

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