Vorwurf: Junge Frau und Kinder sexuell belästigt

25-Jähriger soll laut erstem Gutachten psychisch angeschlagen sein – Vier Verhandlungstage angesetzt

Von Bernd S. Winckler

WELZHEIM. Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, in einem Fall „besonders schwer“, ist seit gestern ein 25-jähriger Mann aus Welzheim vor der Jugendschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts angeklagt. Der Beschuldigte soll laut Anklage in Welzheim und Schorndorf achtjährige Jungen – und zuletzt in einem Bus eine 17-jährige Frau – zum Sex genötigt haben.

Der Prozess vor der vierten Großen Strafkammer dauerte gestern nur eine knappe Stunde. Nachdem das Gericht zunächst fast eine halbe Stunde auf den Gutachter wartete, um festzustellen, dass es versäumt wurde, diesen zu laden, musste der Verfahrensbeginn nicht öffentlich auf den Nachmittag vertagt werden. Zunächst allerdings wurde in öffentlicher Sitzung die Anklageschrift gegen den 25-jährigen berufslosen und leicht behinderten Beschuldigten verlesen. Demnach habe der Angeklagte erstmals im Mai vor drei Jahren begonnen, im Gebiet Welzheim achtjährige Jungen „mit sexuellem Hintergrund anzusprechen“. Bei einem der Opfer hatte er laut Anklage Erfolg. Er habe dem Achtjährigen die Freundschaft angeboten und sich dann an ihm sexuell vergangen. Andere Jungen indes hatten es abgelehnt.

Im Sommer vergangenen Jahres soll der 25-Jährige dann einen 13-Jährigen am Welzheimer Bahnhof angesprochen und ihm die Freundschaft angeboten haben, was der Junge allerdings ablehnte. Mehrfach sei der Angeklagte aber mit sexuellem Verlangen aufdringlich gegen das Opfer geworden sein. Er soll laut den Vorwürfen schließlich den 13-Jährigen in einer Toilette des Bahnhofs an den Armen gepackt und dann „in schwerer Weise“, wie es die Staatsanwältin formulierte, sexuell missbraucht haben. Erst als das Treiben von Passanten entdeckt wurde und diese an die Toilettentüre pochten, soll der Angeklagte den Jungen wieder freigelassen haben.

Der dritte angeklagte Fall soll sich am 18. Januar 2018 in einem Linienbus zwischen Schorndorf und Welzheim zugetragen haben. Hier habe der Angeklagte während der Fahrt einer 17-jährigen Frau zwischen die Beine gegriffen und sie gezwickt. Er habe erst von ihr abgelassen, als andere Fahrgäste aufmerksam wurden und ihn zurechtwiesen.

In dem Prozess, der in großen Teilen nach dem Antrag des Verteidigers nicht öffentlich geführt wird, soll vor allem geklärt werden, ob der 25-Jährige im strafrechtlichen Sinne schuldfähig ist oder nicht. Das Gericht hat hierzu einen psychiatrischen Gutachter eingeschaltet, da der Angeklagte offensichtlich nach erster gutachterlicher Untersuchung psychisch angeschlagen sei. Er ist in Backnang geboren, wie er angibt, und arbeitet in einer behindertengerechten Werkstatt in Schorndorf.

Am 19. April wurde er dort festgenommen, nachdem bezüglich des letzten angeklagten Falls die 17-Jährige Anzeige erstattet hatte. Von der Untersuchungshaft aus wurde er allerdings mit dem Verdacht einer schweren Psychose vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Für die Aufklärung der drei angeklagten Fälle, unter denen ein Fall als „besonders schwer“ eingestuft ist, haben die Stuttgarter Richter insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Am 21. September soll die Beweisaufnahme mit ersten Zeugenvernehmungen beginnen. Ein Urteil ist für den 8. Oktober terminiert.

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Erstellt:
12. September 2018, 06:00 Uhr

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