Vorwurf Sklaverei: IS-Anhängerin ab Oktober vor Gericht

dpa/lnw Düsseldorf. Die mutmaßliche IS-Anhängerin Sarah O. aus Konstanz muss sich nach ihrer Rückkehr aus Syrien ab dem 16. Oktober (9.30 Uhr) vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten. Der 21-Jährigen wird neben der IS-Mitgliedschaft unter anderem Menschenhandel und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie soll mit ihrem Mann in Syrien ein jesidisches Mädchen sowie zwei jesidische Frauen als Sklaven gehalten haben, so die Anklage des Generalbundesanwalts.

Blick auf den Eingang zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv

Blick auf den Eingang zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv

Für den Prozess sind laut Oberlandesgericht zehn Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 16. November fallen. Der „Südkurier“ hatte zunächst über den Prozesstermin berichtet.

Laut Anklage reiste die damalige Schülerin Sarah O. 2013 Richtung Syrien, um sich dem IS anzuschließen. 2014 heiratete sie demnach den ebenfalls aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer Ismail S. nach islamischem Recht. Gemeinsam hätten die beiden unter anderem Wach- und Polizeidienste für den IS geschoben. Die Jesidinnen mussten laut Anklage als Sklavinnen Haus und Kinder des Ehepaars hüten.

Als es für den IS in Syrien eng wurde, sei Sarah O. Richtung Türkei geflohen. Von dort war sie nach Deutschland abgeschoben worden. Im September 2018 landete die junge Frau mit ihren drei Kindern am Düsseldorfer Flughafen und wurde verhaftet.

Mit der jungen Frau sind auch ihre Schwiegereltern angeklagt. Sie sollen ihren Sohn und dessen Bruder bei der Versorgung des IS unterstützt haben.

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Erstellt:
4. September 2019, 12:46 Uhr

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