VW wird wohl Fallfür Bundesgerichtshof
Urteil: Kein Schadenersatz für Kläger – Revision möglich
braunschweig /DPA - Im VW-Dieselskandal rückt ein Verfahren am Bundesgerichtshof näher. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies am Dienstag zwar die Schadenersatzforderung eines VW-Kunden zurück, ließ aber eine Revision zu. Weil Vertreter des Rechtsdienstleisters Myright umgehend den Schritt vor das oberste deutsche Zivilgericht ankündigten, könnte der Fall zum ersten Dieselverfahren gegen die Volkswagen AG werden, das vom Bundesgerichtshof verhandelt wird.
Myright hat nach eigenen Angaben die Ansprüche von insgesamt knapp 45 000 Dieselbesitzern gesammelt. Ende Februar wird der BGH voraussichtlich über die erste Dieselfahrerklage gegen einen VW-Händler verhandeln.
In dem konkreten Einzelfall forderte der Kläger am OLG Braunschweig Schadenersatz für sein 2010 für rund 41 000 Euro gekauftes Auto. Mit dieser Forderung war er im Sommer 2018 beim Landgericht Braunschweig gescheitert. Die Abweisung der Berufung (AZ: 7 U 134/17) ist das erste Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig im Zuge des Abgasskandals. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagte Richterin Christa Niestroj. Wegen der Möglichkeit der Revision geht von dem Urteil eine gewisse Signalwirkung aus.
Eine Gerichtssprecherin betonte zwar, dass es sich um eine Entscheidung in einem Einzelfall handele. Sollte sich aber der BGH tatsächlich mit dem Fall beschäftigen, werde dies auch zu einer Vereinheitlichung und Festigung der Rechtsprechung führen. Zwar habe VW in dem betroffenen Fahrzeug eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut, sowohl die Übereinstimmungsbescheinigung als auch die zugrunde liegende Typgenehmigung blieben aber dennoch wirksam, hieß es zur Urteilsbegründung. Das Gericht erklärte zudem, dass die Regelungen nicht dazu dienten, das Vermögen von Autokäufern zu schützen, sondern vor allem auf Verkehrssicherheit und auch Umweltschutz abzielten. VW sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
Nach Angaben eines Konzernsprechers gibt es mittlerweile 22 Urteile von Oberlandesgerichten, die im Sinne von VW oder der Händler entschieden wurden. Zudem gebe es zahlreiche andere Entscheidungen auf OLG-Ebene, von denen die Mehrheit zugunsten von VW oder den Händlern ergangen seien. Dennoch rechnet auch der Autobauer damit, dass dies das erste Dieselverfahren gegen Volkswagen sein wird, welches vor dem Bundesgerichtshof landet.
Der VW-Konzern sieht sich in dem Skandal zahlreichen Klagen gegenüber. Bundesweit seien etwa 50 000 Verfahren anhängig, rund 14 000 Urteile oder Beschlüsse seien ergangen. Neben zivilrechtlichen Klagen von Autobesitzern, die sich getäuscht fühlen, gibt es auch Klagen von Anlegern und Investoren. Zudem wird strafrechtlich ermittelt.