„Waldläufers von Oppenau“: Verteidiger legen Revision ein

dpa/lsw Offenburg. Nach dem Urteil gegen den „Waldläufer von Oppenau“ zu drei Jahren Haft wegen Geiselnahme haben seine Verteidiger Revision eingelegt. Das bestätigte die Kanzlei von Anwältin Melanie Mast am Donnerstag. Über die strafrechtliche Entscheidung des Offenburger Schöffengerichts muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Eventuell könnte es dann erneut zu einer Hauptverhandlung kommen. Zuvor hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ über die Revision berichtet.

Justitia-Abbildungen sind an einer Scheibe zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

Justitia-Abbildungen sind an einer Scheibe zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

Sie halte das Urteil „einfach rechtlich für falsch“, hatte Mast bereits nach dem Ende des Prozesses in Offenburg gesagt. Es habe keine Geiselnahme vorgelegen. Das Urteil werfe rechtliche Fragen auf, die der Bundesgerichtshof klären müsse.

Der heute 32 Jahre alte Angeklagte Yves R. hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Fraglich ist aus Sicht der Anwälte vor allem, ob die wenigen Momente, in denen die Polizeibeamten von dem Mann mit der Waffe bedroht worden waren, als Geiselnahme gewertet werden können.

© dpa-infocom, dpa:210225-99-585774/2

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Erstellt:
25. Februar 2021, 09:41 Uhr

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