Wann bekommen Bahnkunden Geld zurück?

Diese Rechte haben Reisende bei Streik, Verspätungen und Zugausfällen

Recht - Wenn Reisende wegen Unwetter, Pannen, Warnstreiks ihre Fahrt nicht oder mit Verspätung antreten können.

Wann bekommen Bahnkunden Geld zurück?

Nach den Weihnachtstagen kommen die Reisenden nun allmählich alle wieder nach Hause. Wer Pech hat, steckt allerdings im Stau auf der Autobahn , hat einen überbuchten Flieger oder verpasst beim Zugfahren den Anschluss. Wie Bahnfahrende bei Problemen zu ihrem Recht und zu ihrem Geld kommen, erklären unsere Tipps.

Frage: Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Antwort: Bei Verspätungen oder Zugausfällen besteht bei der Bahn generell einAnspruch auf Entschädigung. Es ist dabei unerheblich, was die Ursache für die Verspätung ist. Bei Wetterproblemen, technischen Störungen, aber auch bei Streik bekommen die Kunden ihr Geld zurück.

Frage: Wie viel Geld bekommt man zurück?

Antwort: Kommt der Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät an seinem Ziel an, muss die Bahn 25 Prozent des ursprünglichen Fahrpreises erstatten. Bei einerVerspätung von zwei Stundensind es dann 50 Prozent. Den Aufpreis für den ICE-Sprinter bekommt man schon ab 30 Minuten Verspätung zurück. Fallen Züge während eines Streiks komplett aus, kann der Kunde in der Regel seine Reise stornieren.

Frage: Was, wenn mein gebuchter Zug nicht fährt, ich die Reise aber antreten will?

Antwort: Fällt ein Zug wegen Streiks ganz aus oder verpasst man seinen Anschluss, kann der Fahrgast ohne Aufpreis auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen. Auch bei einem Sparpreis-Ticket wird die Zugbindung aufgehoben. Wenn der Reisende davon ausgehen muss, dass sein Zug das Ziel mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen wird, kann er auch gleich einen anderen Zug nehmen. Wer einen ICE anstelle eines Nahverkehrszugs nimmt, muss möglicherweise den Aufpreis entrichten, kann sich das Geld anschließend aber in einem DB-Reisezentrum erstatten lassen. Dies gilt nicht für Länder-Tickets, das Schöne-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket.

Frage: Was, wenn ich die Reise gar nicht angetreten habe?

Antwort: Wer aufgrund eines Streiks oder größerer Unwetter sein Ziel nicht rechtzeitig erreicht hätte und seine Reise ganz absagen oder auf andere Verkehrsmittel umsteigen musste, kann sich in diesen Fällen sowohl sein Zugticket als auch die Sitzplatz-Reservierung erstatten lassen. Dies ist in DB-Reisezentren und in Reisebüros mit einer DB-Lizenz möglich. Für Online-Tickets gibt es auf der Internetseite der Bahn ein entsprechendes Antragsformular. Es gilt aber immer, zu schauen, was die Bahn im aktuellen Fall anbietet.

Frage: Zahlt mir die Bahn auch Taxi oder Hotel?

Antwort: Zunächst einmal müssen Reisende sich informieren, ob die Bahn eine alternative Verbindung anbietet, zum Beispiel einen Bus, den sogenannten Schienenersatzverkehr. Ist dies der Fall, hat das Angebot der Bahn immer Vorrang. Gibt es keine von der Bahn organisierte Alternative – und liegt die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens – und der Zug hat mindestens eine Stunde Verspätung, dann erstattet die Bahn Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 80 Euro. Dies gilt auch dann, wenn die letzte planmäßige Verbindung des Tages ausfällt und bis Mitternacht der Zielbahnhof anders nicht mehr erreicht werden kann. Wird eine Übernachtung nötig, trägt die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer.

Frage: Was muss ich dafür ausfüllen?

Antwort: Das geht mit dem sogenannten Fahrgastrechte-Formular. Dieses wird im Verspätungsfall oft direkt vom Zugpersonal im Zug ausgeteilt. Es ist aber auch in den Servicezentren der Deutschen Bahn sowie online erhältlich. In das Formular werden dann der geplante und der tatsächliche Reiseverlauf eingetragen. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten und andere Originalbelege müssen beigelegt werden. Wer nur ein Handy-Ticket hat, der muss die Buchungsbestätigung, die er per E-Mail erhalten hat, ausdrucken und mit dem Fahrgastrechte-Formular einreichen. Wenn man alles beisammen hat, kann man die Unterlagen im Reisezentrum oder in der DB-Agentur abgeben oder alles per Post einsenden. Wer es verlangt, bekommt die Entschädigung gleich bar ausbezahlt, ansonsten erhält man diese als Gutschein oder per Überweisung.

Frage: Wie bekomme ich mein Geld für ein Taxi oder Hotel zurück?

Antwort: Diese Sonderkosten kann man sich nur beim Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Hierfür müssen neben der Fahrkarte oder einer Kopie der Fahrkarte die Originalbelege für die entstandenen Kosten eingesendet werden. Doch auch wer außerhalb der genannten Zeit ein Taxi nutzt, kann versuchen, sich die Kosten erstatten zu lassen. In Einzelfällen zeigt sich das Servicecenter kulant.

Frage: Was kann ich tun, wenn ich einen Flug erreichen muss?

Antwort: Wer sein Flugticket und die Bahnfahrt separat gebucht hat, bleibt auf möglichen Mehrkosten sitzen. Wenn es sich um ein „Rail & Fly“-Ticket handelt, ist der Reiseveranstalter verantwortlich. Dieser übernimmt dann auch gegebenenfalls die Umbuchung auf einen späteren Flug. BeiPauschalreisenist der Veranstalter ebenfalls zuständig.

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Erstellt:
21. Januar 2019, 16:11 Uhr

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