Notenvergabe in Baden-Württemberg
Wann gibt es 2026 Halbjahreszeugnisse?
Das Ende des Halbjahres naht. Das ist wegen der Grundschulempfehlung gerade für Viertklässler bedeutsam. Wann bringen die Schülerinnen und Schüler aus dem Land ihre Noten nach Hause?
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Wie ist das erste Halbjahr gelaufen?
Von Viola Volland
Schülerinnen und Schüler aus Baden-Württemberg müssen nun schnell raus aus dem Ferienmodus und rein in den Lernmodus kommen. Denn die letzten Klassenarbeiten in diesem Halbjahr stehen an. Immerhin: bald haben sie es dann (erst mal) wieder geschafft. Das Ende des ersten Schulhalbjahres ist nicht mehr lang hin. Offiziell läuft es bis zum 31. Januar.
Doch wann gibt es die Zeugnisse? Da ist schon die Frage falsch gestellt. Denn in Baden-Württemberg erhalten nur die Oberstufenklassen in den Gymnasien ihre Semesterzeugnisse. An die übrigen Schülerinnen und Schüler werden lediglich Halbjahresinformationen verteilt – dafür gibt das Kultusministerium den Zeitrahmen 1. bis 10. Februar vor, wobei der 1. Februar in diesem Jahr auf einem Sonntag liegt. Viertklässler sollten bereits bis zum 6. Februar ihre Halbjahresinformation bekommen.
Halbjahresinformationen: Noten mit Tendenz möglich
Anders als im Zeugnis zum Schuljahresende sind in der Halbjahresinformation auch ganze Noten mit Notentendenz wie Plus oder Minus und halbe Noten zulässig. In der Grundschule erhalten zudem nur Dritt- und Viertklässler Noten in der Halbjahresinformation – Ausnahmen sind die Modellschulen im Land, bei denen auf die Notenvergabe ganz verzichtet wird. Sie arbeiten von der ersten bis zur vierten Klasse ohne Noten.
Auch Gemeinschaftsschulen dürfen – abgesehen von den Abschlussklassen – auf die Notenvergabe verzichten. Allerdings könnten Eltern laut Kultusministerium die „Übersetzung” des Leistungsstands ihrer Kinder in Noten verlangen. „Differenzierende Beurteilungen des individuellen Entwicklungs- und Leistungsstands der Schülerinnen und Schüler“ sollen die Lehrkräfte der Gemeinschaftsschulen in die Halbjahresinformationen und die Zeugnisse schreiben.
Viertklässler: Beratungsgespräche bis 30. Januar
Viertklässler bekommen ihre Halbjahresinformation laut einer Broschüre des Kultusministeriums wie gesagt bis spätestens 6. Februar – inklusive Grundschulempfehlung. Letztere muss an der weiterführenden Schule vorgelegt werden. Bis zum 30. Januar müssen zudem Lehrkräfte mit den Eltern der Viertklässler ein individuelles Informations- und Beratungsgespräch führen. In dem Zuge erfahren die Eltern auch das Ergebnis des Kompass-4-Tests ihres Kindes.
Soll das Kind aufs Gymnasium gehen, muss es entweder
- im Kompass-4-Test das erweiterte Niveau erreicht haben oder
- die Lehrkräfte müssen es auf dem Gymnasium sehen.
Ansonsten bleibt nur der Weg, das eigene Kind für den Potenzialtest anzumelden – und zwar an dem Gymnasium, das der jeweiligen Grundschule offiziell hierfür zugeordnet ist – oder an einem staatlich anerkannten Gymnasium in freier Trägerschaft, das den Test anbietet. Die Anmeldung kann zwischen Samstag, 7. Februar und Mittwoch, 11. Februar, erfolgen. Der Haupttermin des Potenzialtests ist am Dienstag, 24. Februar. Wer krank ist, kann am Dienstag, 3. März, nachschreiben.
