Gehaltserhöhung
Wann gibt es mehr Geld für Versicherungsangestellte?
Nach Streiks und Verhandlungen haben sich ver.di und die Versicherungsarbeitgeber auf Gehaltserhöhungen geeinigt – Stichtag 1. August unter Vorbehalt.

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Die Erhöhung könnte zumindest für einige Urlauber noch rechtzeitig kommen.
Von Michael Maier
Nach zähen Verhandlungen und Streiks haben sich die Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen im Prinzip auf einen neuen Tarifvertrag für rund 180.000 Beschäftigte im Innendienst der Versicherungsbranche geeinigt. Ähnlich wie beim TvÖD muss man auf das Geld allerdings noch ein bisschen warten. Vielleicht kommt das zusätzliche Urlaubsgeld gerade noch rechtzeitig für einen späten Urlaub.
Herzstück der Einigung ist eine lineare Gehaltserhöhung um 5,0 Prozent ab dem 1. August 2025, wobei die Anhebung mindestens 200 Euro monatlich betragen muss. Diese Mindestgarantie sorgt dafür, dass gerade die unteren Lohngruppen überproportional profitieren. So erhält die Gehaltsgruppe A eine Erhöhung von 246 Euro, was einer Lohnsteigerung von 11,6 Prozent entspricht. Auch für die Tarifgruppen 1 bis 5 liegt die Steigerung bei über fünf Prozent.
Neuer Tarifvertrag für Versicherungen ab 1. August
Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 26 Monaten und gilt bis zum 31. Mai 2027. Zum 1. September 2026 folgt eine weitere Tariferhöhung von 3,3 Prozent. Auch Auszubildende werden nicht vergessen: Sie erhalten ab August 2025 eine Erhöhung von 150 Euro monatlich und zum 1. September 2026 weitere 100 Euro.
Der tarifliche Fahrtkostenzuschuss steigt für Angestellte von 20 auf 25 Euro und für Azubis von 25 auf 30 Euro. Auszubildende erhalten künftig jeweils einen zusätzlichen freien Arbeitstag zur Prüfungsvorbereitung. Verschiedene bestehende Tarifverträge, etwa zur Altersteilzeit und zum Arbeitszeitkorridor, werden um zwei Jahre verlängert.
ver.di kämpft für TvÖD und Versicherungen
Der Weg zu dieser Einigung war alles andere als einfach. Die Gewerkschaft hatte mehrfach zu Arbeitskämpfen aufgerufen, zuletzt gingen Ende Juni bundesweit rund 9.000 Streikende in Städten wie Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München auf die Straße.
Das letzte Wort haben nun die ver.di-Mitglieder selbst. Sie können bis zum 8. August 2025 über die Annahme oder Ablehnung der Tarifeinigung abstimmen. Die Große Tarifkommission der Gewerkschaft empfiehlt dabei einstimmig die Annahme. Sollten die Mitglieder zustimmen, kann die Gehaltserhöhung ab August 2025 ausgezahlt werden. Im TvÖD-Bereich ist dagegen keine Urabstimmung mehr vorgesehen. Es geht nur noch um „Redaktionsverhandlungen“ und Auszahlungstermine.