Gesundheitsreform
Warken kündigt umfassende Änderungen an
Die geplante Gesundheitsreform kostet auch die gesetzlich Versicherten etwas. Unter anderem sind Änderungen beim Krankengeld geplant.
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Bereits in zwei Wochen soll das Kabinett über die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) abstimmen.
Von jbr/epd
Höhere Zuzahlungen, niedrigeres Krankengeld: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant eine Gesundheitsreform, die auch die gesetzlich Versicherten etwas kostet. Ihr Reformpaket zur Stabilisierung der Kassenfinanzen sehe vor, dass die Zuzahlungen der Versicherten für Medikamente und weitere Leistungen steigen, sagte Warken am Dienstag in Berlin. Außerdem seien Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Angehörigen und beim Krankengeld geplant. Schon in zwei Wochen soll das Kabinett die Pläne absegnen.
Warken äußerte sich rund zwei Wochen, nachdem eine Fachkommission 66 Reformvorschläge vorgelegt hatte. Sie wolle „über drei Viertel“ der angeregten Maßnahmen umsetzen, sagte die Ministerin. Dazu gehörten auch die Empfehlungen zum Krankengeld. Hier hatte sich die Kommission unter anderem dafür ausgesprochen, statt 70 Prozent des Bruttolohns nur noch 65 Prozent zu zahlen. Insgesamt soll das Paket allein im kommenden Jahr 20 Milliarden Euro einsparen.
Zur beitragsfreien Mitversicherung von Angehörigen ohne nennenswertes eigenes Einkommen sagte Warken, diese solle es für Kinder weiterhin geben. Das Gleiche gelte für Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderungen, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter. Für andere Erwachsene soll demnach ab 2028 ein Beitrag erhoben werden, der 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des oder der Hauptversicherten entspricht.
Vergütungssteigerungen sollen begrenzt werden
Die Ministerin betonte, dass „alle Bereiche“ im Gesundheitswesen bei der Reform einbezogen würden. Für niedergelassene Ärzte sollten bestimmte Zusatzvergütungen, etwa für offene Sprechstunden ohne Termin, abgeschafft werden. Bei den Krankenhäusern sollten die Vergütungssteigerungen begrenzt werden. Schrittweise soll Warken zufolge zudem eingeführt werden, dass vor bestimmten Operationen eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden muss.
Sowohl Pharmahersteller als auch Apotheken sollen laut Warken höhere Abschläge auf Medikamentenpreise gewähren müssen. Die Krankenkassen sollten ihre Verwaltungsausgaben begrenzen und ihre Werbeausgaben halbieren; Homöopathie und Screenings zur Hautkrebsfrüherkennung sollten sie nicht mehr bezahlen. Arbeitgeber müssten höhere Pauschalen für die Krankenversicherung von Menschen mit Minijob zahlen.
Mehrere Vorschläge der Kommission werden laut Warken nicht Teil ihres Gesetzentwurfs sein, weil andere Ministerien dafür zuständig sind. So sei sie dafür, das Thema Zuckersteuer anzugehen - diese liegt aber im Bereich des Bundesfinanzministeriums.
Mögliche Änderungen bei der Lohnfortzahlung
Auch die Frage, ob der Staat den Kassen mehr Geld für die Versorgung von Menschen im Bürgergeldbezug überweist, müsse mit dem Finanzministerium besprochen werden, sagte Warken. Für mögliche Änderungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sei wiederum das Bundesarbeitsministerium zuständig.
Warken bestätigte die Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vom Montag, dass ihr Reformpaket am 29. April im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Der Gesetzgebungsprozess im Bundestag und idealerweise auch im Bundesrat solle bis zur Sommerpause abgeschlossen werden. Das sei ein „ambitionierter Zeitplan“ räumte Warken ein. Die Reform werde „ein Kraftakt“.
