Bürgergeld

Warum härtere Sanktionen fair sind

Das Bürgergeld ist nicht Geschichte, aber es ändert sich einiges – mit Recht, kommentiert Tobias Peter.

Die Sanktionen beim Bürgergeld werden verschärft.

© Jens Kalaene/dpa

Die Sanktionen beim Bürgergeld werden verschärft.

Von Tobias Peter

Es ist ein Satz, wie er zu CSU-Chef Markus Söder mit dessen Hang zu drastischer Theatralik besonders gut passt. „Das Bürgergeld ist Geschichte“, hat er gesagt. Man könnte auch sagen: Markus Söder erzählt gern Geschichten. Richtig ist: Den Namen Bürgergeld wird es bald nicht mehr geben. Die Grundsicherung für diejenigen, die Hilfe des Staates brauchen, bleibt.

Das, was sich ändert, sind im Wesentlichen zwei Dinge. Erstens: Diejenigen, die ihre Termine versäumen oder auch sonst nicht mitwirken, sollen schneller und härter Sanktionen zu spüren bekommen als bislang. Das ist im Kern richtig: Die Grundsicherung für diejenigen, die nicht arbeiten, wird auch von den Steuern des Busfahrers oder der Krankenschwester bezahlt. Sie und viele andere verdienen oft unter schwierigen Bedingungen ihr Geld.

Hohe Anforderungen an das Gesetz

Wer sich auf Kosten dieser Menschen verweigert, soll die Folgen auch zu spüren bekommen. Das ist fair. Die genaue Ausgestaltung der Sanktionen muss aber auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Ob das so sein wird, muss sich erst noch zeigen. Wichtig ist, bei der genauen Ausformulierung des Gesetzes und seiner Umsetzung in der Praxis auch zu bedenken, dass nicht Kinder die Leidtragenden der Versäumnisse ihrer Eltern sein werden. Das hinzubekommen, wird nicht ganz einfach.

Der politische Streit über das Bürgergeld hat sich in den vergangenen zwei Jahren immer wieder vor allem um diejenigen gedreht, die sich verweigern. Das hat bei vielen in der Bevölkerung den falschen Eindruck erweckt, es handele sich bei dieser Gruppe um eine sehr große Anzahl an Menschen. In Wirklichkeit ist die Zahl der Totalverweigerer sehr gering. Gut wäre es, wenn die Reform nun helfen würde, die Menschen stärker in den Fokus der öffentlichen Debatte zu nehmen, die arbeiten wollen.

Die zweite Änderung beim Bürgergeld ist, dass – außer für die unter 30-Jährigen – im Wesentlichen der Vermittlungsvorrang wieder gelten soll. Das bedeutet: Die Vermittlung in einen Job kommt vor der Aus- und Weiterbildung. Auch wenn in der Vergangenheit nicht jede Weiterbildung sinnvoll war, ist nun Fingerspitzengefühl in den Jobcentern gefragt. Das Ziel muss sein, für den Einzelnen möglichst Lösungen zu finden, die nicht nur für kurze Zeit tragen. Sonst setzt der Drehtüreffekt ein: Und derjenige, der gerade erst vermittelt wurde, steht kurze Zeit später wieder im Jobcenter.

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Erstellt:
9. Oktober 2025, 17:28 Uhr

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