Kommunalwahl in NRW
Warum in vielen Städten eine Stichwahl nötig ist
Nach der Kommunalwahl in NRW wird es am 28. September etliche Stichwahlen geben. Was ist der Grund dafür?

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In vielen Gemeinden muss am 28.09. noch einmal gewählt werden.
Von Lukas Böhl
Eine Stichwahl ist eine zweite Wahlrunde, die dann notwendig wird, wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat oder keine Kandidatin für das Amt des Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrats mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Das bedeutet: Niemand erreicht die sogenannte absolute Mehrheit, also mindestens 50 Prozent plus eine Stimme. Diese Regelung ist im Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalens festgelegt.
Was passiert bei einer Stichwahl?
Im Fall einer Stichwahl treten die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang erneut gegeneinander an. Gewählt ist dann, wer die einfache Mehrheit, also die meisten Stimmen, erreicht. Bei der gestrigen Kommunalwahl (14. September 2025) gab es in zahlreichen Städten und Gemeinden keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten. Deshalb finden am 28. September 2025 in 36 Fällen noch einmal Stichwahlen statt.
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Vorläufiges Wahlergebnis für NRW
Laut dem Landesinnenministerium entfielen bei den Wahlen zu Kreistagen und Räten der kreisfreien Städte auf die CDU 33,3 Prozent (−1,0 Punkte gegenüber 2020) und auf die SPD 22,1 Prozent (−2,2). Die Grünen erreichten 13,5 Prozent (−6,5), die AfD legte deutlich zu und kam auf 14,5 Prozent (+9,4). Die Linke verbesserte sich leicht auf 5,6 Prozent (+1,8). FDP und Wählergruppen lagen bei jeweils 3,7 Prozent.
In einigen Kommunen gab es dagegen bereits klare Entscheidungen: So setzten sich etwa Marc Herter (SPD) in Hamm mit 63,6 Prozent und Dr. Frank Dudda (SPD) in Herne mit 51,5 Prozent direkt durch. Bei den Landratswahlen gewannen unter anderem Dr. Bettina Warnecke (CDU) im Kreis Mettmann mit 57,9 Prozent und Markus Ramers (SPD) im Kreis Euskirchen mit 68,1 Prozent.