Gaspreisbremse

Was bedeutet „rückwirkend für Januar und Februar“?

Die Gaspreisbremse ist gebilligt: Ab März 2023 soll sie nach Abstimmung des Bundestages auch rückwirkend für Januar und Februar gelten. Was bedeutet das?

Mit der Gaspreisbremse sollen Verbraucher und Unternehmen entlastet werden.

© dpa/Monika Skolimowska

Mit der Gaspreisbremse sollen Verbraucher und Unternehmen entlastet werden.

Von Eva Dangelmaier, dpa

Die Gaspreisbremse ist beschlossene Sache. Der Bundestag hat die Unterstützung für Verbraucher und Unternehmen gebilligt. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen soll die Preisbremse ab März 2023 in Kraft treten. Auch für die Monate Januar und Februar soll sie für eine rückwirkende Entlastung sorgen. Dies war von vielen Seiten gefordert worden.

Ab dem Geltungszeitraum der Preisbremse sollen so Privatverbraucher und kleinere Firmen mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis für zwölf Cent pro Kilowattstunde bekommen.

Für Fernwärmekunden gilt ein gedeckelter Bruttopreis von 9,5 Cent - ebenfalls für 80 Prozent des Verbrauchs. Die Entlastungsbeträge werden ab März 2023 also auch für die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet.

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Erstellt:
15. Dezember 2022, 15:40 Uhr

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