Cannabis-Legalisierung

So viele Cannabispflanzen sollen individuell erlaubt werden

Ab dem 1. April soll der Anbau von Cannabis für Erwachsene legalisiert werden. Bis zu drei Pflanzen sollen pro Haushalt erlaub werden. Alles, was zum Anbau und der Pflege der Cannabispflanze wichtig ist.

Nur die weiblichen Pflanzen entwickeln Blüten – diese enthalten THC, das für die berauschende Wirkung sorgt.

© IMAGO/CHROMORANGE/IMAGO/Herwig Czizek

Nur die weiblichen Pflanzen entwickeln Blüten – diese enthalten THC, das für die berauschende Wirkung sorgt.

Von Lenya Trautmann

Cannabis soll bald legal sein. Eigentlich hatte sich die Bundesregierung schon im vergangenen Sommer auf die Eckpunkte geeinigt. Zuletzt hatte es aber immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien gegeben. Union und AfD etwa sind strikt gegen das Cannabis-Gesetzt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das zwar im Februar mit der Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde, an diesem Freitag allerdings noch durch den Bundesrat muss.

Dort ist das Gesetz zwar nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen – ein Gremium zur Kompromissfindung – und es damit verzögern oder vielleicht sogar ganz verhindern.

Cannabis: Was gibt es beim Anbau zu beachten?

Das Gesetz sieht vor, den Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu erlauben. Für die Ernte gilt Folgendes: Maximal 50 g dürfen zu Hause für den Eigenbedarf aufbewahrt werden. In der Öffentlichkeit soll der Besitz von bis zu 25 g Cannabis erlaubt sein.

Es gibt sowohl männliche als auch weibliche Cannabis-Pflanzen. Für den Konsum sind jedoch nur die Weiblichen von Nutzen, da sie hohe Mengen von THC enthalten – also der Substanz, die für die berauschende Wirkung sorgt. „Wer Cannabispflanzen im Garten anbauen und die reichhaltigen weiblichen Blüten ernten möchte, muss die männlichen Pflanzen vor der Bestäubung entfernen“, heißt es auf dem Landwirtschafts Fachmagazin „agrarheute“.

Bis man die Triebe unterscheiden kann, muss allerdings bis zur Blüte gewartet werden. „Die Blüten der männlichen Cannabispflanze sind kugelförmig, die Blüten der weiblichen Pflanzen haben einen Stempel mit kleinen weißen Drüsenhaaren“, schreibt agrarheute. Diese feinen Härchen sondern eine „harzige Substanz ab“, die eine hohe Konzentration an THC enthält.

Cannabis: Richtig pflegen – fünf Tipps

Cannabis unterscheidet sich in der Pflege im Wesentlichen nicht von anderen Pflanzen. Grundlegend brauchen sie viel Licht, Wärme und Wasser. Das Fachmagazin empfiehlt für den Anbau – der dann für den privaten Gebrauch neben der Wohnung auch im Freien möglich, also auf der Terrasse, dem Balkon oder im eigenen Garten möglich sein soll – folgendes:

Cannabis: Wo kann man Samen kaufen?

Erwachsenen Einzelpersonen und Anbauvereinigungen, auch „Cannabis Social Clubs“ genannt erlaubt das Gesetzt, ab dem 1. April Cannabissamen aus dem Ausland zu beziehen, sofern sie ausschließlich für den privaten Eigenanbau bestimmt sind. Auch die Weitergabe von Samen ist erlaubt, da „Cannabissamen über keinen THC-Gehalt verfügen und somit keine psychoaktive Wirkung haben“.

In „Cannabis Social Clubs“ soll die Abgabe von maximal sieben Samen oder fünf Stecklingen pro Monat – eben für den Eigenanbau zu Hause an ihre Mitglieder – erlaubt sein. Für die Clubs gelten strenge Regeln.

Cannabis-Legalisierung: Steht sie auf der Kippe?

Vor der Abstimmung zur umstrittenen Cannabis-Legalisierung am Freitag im Bundestag zeichnen sich noch keine klaren Mehrheiten ab. Mehrere Länder legten sich Mitte der Woche zunächst nicht öffentlich fest, ob sie das vom Bundestag beschlossene Gesetz aufhalten und in den Vermittlungsausschuss schicken wollen.

Gesundheitsminister Lauterbach will dies abwenden, um eine befürchtete völlige Blockade des Vorhabens in einem Vermittlungsverfahren zu vermeiden. Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, machte am Dienstag deutlich, auf einen Stopp des ganzen Gesetzes hinwirken zu wollen.

Er sagte in Berlin, wenn es im Vermittlungsausschuss lande, „werden wir nicht daran mitarbeiten, dieses Gesetz in irgendeiner Form zu verändern, sondern es bleibt bei unserer grundsätzlichen Ablehnung.“ Er fügte hinzu: „Es wäre wünschenswert, wenn dieses Gesetz nie wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskäme.“

Lauterbach hingegen sagte zu Beginn der Woche, er wolle die ganze Woche über dafür kämpfen, dass es eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht gebe. Angesichts von Aussagen unionsgeführter Länder, die Befassung dort zu verzögern oder zu sabotieren, würde das Gesetz dann letztlich sterben. Der SPD-Politiker kündigte eine Protokollerklärung im Bundesrat an, um einige Sorgen der Länder auszuräumen.

Bedenken am Cannabisgesetz sind aus den Ländern unter anderem auch gegen eine geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch dadurch anfallende Fallprüfungen. Auch gesundheitliche Folgen von Cannabis-Konsum oder eine Verharmlosung der Droge führen Kritiker des Gesetzes an.

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Erstellt:
20. März 2024, 15:04 Uhr
Aktualisiert:
20. März 2024, 16:39 Uhr

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