TvÖD
Was ist das „Zeit-statt-Geld-Modell“?
Mehr Freizeit statt mehr Geld? Die neue TVöD-Tarifeinigung 2025 macht es möglich. Ein ganz wichtiger Bereich im Öffentlichen Dienst bleibt allerdings ausgenommen.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie
Im öffentlichen Dienst gibt es mehr freie Tage.
Von Michael Maier, Lukas Böhl
Mehr Freizeit statt mehr Geld? Für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird dieser Wunsch bald zur Realität. Mit der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst (TVöD) 2025 wurde ein neues Wahlmodell eingeführt, das es ermöglicht, Teile der Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Doch wie funktioniert dieses „Zeit-statt-Geld-Modell“ genau, wer kann es nutzen und was gibt es zu beachten?
Das „Zeit-statt-Geld-Modell“ bietet Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD für den Bund und die Kommunen die Möglichkeit, einen Teil ihrer jährlichen Sonderzahlung, oft als Weihnachtsgeld bezeichnet, gegen bis zu drei zusätzliche bezahlte freie Tage einzutauschen.
Diese Regelung ist ein Ergebnis der Tarifrunde 2025 und tritt für die Beschäftigten im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ab 2026 und für die Beschäftigten des Bundes ab dem Kalenderjahr 2027 in Kraft. Die Idee dahinter ist, den Mitarbeitern mehr Flexibilität und eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen, indem sie selbst über die Verwendung eines Teils ihres Entgelts entscheiden können.
TvÖD: Wie funktioniert das Zeit-statt-Geld-Modell?
Grundsätzlich steht das Wahlmodell den Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen offen. Ausgenommen von der Umwandlungsmöglichkeit sind jedoch Bereiche wie kommunale Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Die Umwandlung betrifft die Jahressonderzahlung, deren Höhe ab 2026 ebenfalls angehoben wird. Der Wert eines freien Tages wird dabei auf Basis des durchschnittlichen tariflichen Tagesarbeitsentgelts berechnet, gemittelt über die Kalendermonate Juli, August und September des Vorjahres.
Ein Beispiel: Ein Beschäftigter möchte zwei zusätzliche freie Tage im Jahr 2027 erhalten. Dafür wird ein bestimmter Betrag von seiner Jahressonderzahlung, die Ende November 2026 ausgezahlt wird, abgezogen.
Zeit-statt-Geld-Modell im TvÖD: Was muss ich tun?
Wer das Modell nutzen möchte, muss aktiv werden. Der Antrag muss schriftlich bis spätestens zum 1. September des Vorjahres beim Arbeitgeber eingereicht werden. Für die freien Tage im Jahr 2027 ist der Stichtag also der 1. September 2026. In dem Antrag muss die gewünschte Anzahl der freien Tage (eins, zwei oder drei) angegeben werden. Es ist auch möglich, Wünsche zur zeitlichen Lage der freien Tage zu äußern, die der Arbeitgeber berücksichtigen soll, sofern keine dringenden dienstlichen Gründe dagegensprechen.
TvÖD: Können freie Tage verfallen?
Sollte ein bereits bewilligter freier Tag aus bestimmten Gründen nicht in Anspruch genommen werden können, gibt es klare Regelungen. Bei einer rechtzeitig gemeldeten Krankheit oder wenn der Arbeitgeber den freien Tag aus dringenden betrieblichen Gründen widerruft, kann der Tag nach Möglichkeit verschoben werden.
Verfallen die umgewandelten Tage am Ende des Jahres ungenutzt, entsteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Höhe des ursprünglich umgewandelten Betrags. Dieser wird dann bis spätestens zum 31. März des Folgejahres ausgezahlt.
Zeit-statt-Geld-Modell im TvÖD: Vor- und Nachteile abwägen
Der offensichtlichste Vorteil dieses Modells ist die gewonnene Freizeit, die zur Erholung und Regeneration beitragen kann. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Umwandlung von Gehalt in Freizeit auch finanzielle Auswirkungen hat. Der Abzug von der Jahressonderzahlung reduziert nicht nur das Brutto- und damit das Nettoeinkommen, sondern führt auch zu geringfügig niedrigeren Beiträgen und somit Anwartschaften bei der Renten- und Zusatzversorgung.
Zeit-statt-Geld-Modell im TvÖD – wichtige Fakten
- Bis zu 3 zusätzliche freie Tage durch Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung
- VKA-Beschäftigte können Modell ab 2026 nutzen, Bundesbeschäftigte ab 2027
- Ausgeschlossen sind kommunale Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Antragsfrist: 1. September des Vorjahres (für 2027 also bis 1.9.2026)
- Bei Nicht-Inanspruchnahme der freien Tage Ausgleichszahlung bis 31. März
- Ab 2027 regulärer Urlaubsanspruch von 31 Tagen für alle Beschäftigten
- Ab 1.1.2026 optionale Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden
Bald 31 Tage Jahresurlaub im TvÖD
Zusätzlich zu den Umwandlungstagen erhalten alle Beschäftigten ab dem Jahr 2027 einen weiteren, regulären Urlaubstag, wodurch der Anspruch auf 31 Tage steigt. Ferner wird ab dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit geschaffen, die persönliche Wochenarbeitszeit auf freiwilliger Basis befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.
Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist auf bis zu 18 Monate befristet, wobei Verlängerungen möglich sind. Die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehenden Stunden werden zusätzlich vergütet und mit einem Zuschlag versehen. attraktiver machen.