Das steht in der Anklageschrift gegen P. Diddy
Was ist mit „Freak Off“ gemeint?
Im Prozess gegen den Rapper Sean „Diddy“ Combs ist immer wieder Rede von „Freak Offs“. Hier erfahren Sie, was damit laut Anklageschrift gemeint ist.

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Sean Combs alias P. Diddy in New York.
Von Lukas Böhl
In der Anklageschrift gegen den Musiker und Unternehmer Sean Combs, besser bekannt unter Namen wie „P. Diddy“ oder „Diddy“, spielt der Begriff „Freak Off“-Party eine zentrale Rolle. Die Vorwürfe gegen Combs umfassen unter anderem Zwang zur Prostitution, Menschenhandel, Körperverletzung, Nötigung, Drogenhandel sowie die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die sogenannten „Freak Offs“ werden darin als ein wiederkehrendes Element beschrieben.
Was beschreibt die Anklageschrift?
Laut den Ermittlungsbehörden handelte es sich bei den „Freak Off“-Partys um inszenierte sexuelle Handlungen, bei denen weibliche Opfer dazu gebracht oder gezwungen worden sein sollen, mit männlichen Sexarbeitern zu verkehren. Die Vorgänge sollen durch Combs selbst geplant, beobachtet, dirigiert und teils heimlich aufgezeichnet worden. Dabei sollen die betroffenen Beteiligten mit Gewalt, Drohungen, finanzieller Abhängigkeit und Drogen gefügig gemacht worden sein.
Ablauf und Organisation
Die „Freak Offs“ fanden laut Anklage regelmäßig statt, dauerten mitunter mehrere Tage und wurden in Hotels oder Privatwohnungen abgehalten. Mitarbeiter aus Combs’ geschäftlichem Umfeld – darunter Sicherheits- und Haushaltspersonal sowie persönliche Assistenten – sollen die Organisation übernommen haben. Zu den vorbereiteten Materialien gehörten unter anderem Betäubungsmittel, Babyöl, Gleitmittel, spezielle Beleuchtung und frische Bettwäsche. Auch Infusionen seien nach den Partys verabreicht worden, um die Beteiligten zu stabilisieren.
Rolle der Aufzeichnungen
Laut Anklageschrift soll Combs die sexuellen Handlungen heimlich gefilmt und die Aufnahmen später gegen die Opfer verwendet haben. Diese Aufzeichnungen sollen als Druckmittel genutzt worden sein, um Schweigen und eine weitere Teilnahme zu erzwingen.