Fragen und Antworten
Was man zur Landtagswahl in Baden-Württemberg wissen muss
Wer darf wählen, welche Aufgaben hat der Landtag und wie funktioniert Landespolitik? Die wichtigsten Antworten auf Fragen rund um die Landtagswahl in Baden-Württemberg.
© Marijan Murat/dpa
Die größten Chancen, den amtierenden Ministerpräsidenten Kretschmann zu beerben, haben Cem Özdemir (unten) von den Grünen und Manuel Hagel (oben) von der CDU.
Von Laura Wallenfels
Am 8. März wählen die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Momentan wird das Land von einer Koalition aus Grünen und CDU regiert, mit Winfried Kretschmann an der Spitze. Der 77-Jährige war der erste grüne Regierungschef in Deutschland und ist seit 2011 Ministerpräsident. Bei dieser Wahl wird er nicht erneut kandidieren. Damit geht in Baden-Württemberg eine politische Ära zu Ende.
Wer Kretschmann nachfolgen wird, entscheidet sich mit der Wahl im März. Als aussichtsreichste Kandidaten gelten derzeit Manuel Hagel für die CDU und Cem Özdemir für die Grünen. In den letzten Umfragen im Herbst lag die CDU mit Spitzenkandidat Hagel bei rund 30 Prozent deutlich vor Grünen. Bei den persönlichen Zustimmungswerten hingegen lag Cem Özdemir zuletzt immer vorn: In einer Direktwahl hätte der frühere Bundesminister damit gute Chancen – da der Ministerpräsident jedoch vom Landtag gewählt wird, bleibt sein Erfolg fraglich. Wer darf abstimmen, wie funktioniert die Landtagswahl – und welche Rolle spielt der Landtag überhaupt? Die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen im Überblick.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg sind alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Zudem muss man am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Damit gehört Baden-Württemberg zu einer kleinen Gruppe von Bundesländern: Nur in fünf weiteren Ländern ist das Wählen bei Landtagswahlen bereits ab 16 Jahren erlaubt.
Entscheidend ist außerdem der Wohnsitz. Wer seine Stimme abgeben möchte, muss seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg leben. Hinzu kommt, dass kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen darf und die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sein muss.
Nicht wahlberechtigt sind Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das gilt auch für Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten. Anders als bei Europa- oder Kommunalwahlen dürfen sogenannte Unionsbürgerinnen und -bürger bei der Landtagswahl nicht abstimmen – selbst dann nicht, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Wer wählt den Ministerpräsidenten?
Der Ministerpräsident wird nicht direkt von den Wählerinnen und Wählern bestimmt, sondern vom Landtag. Die Abgeordneten wählen ihn in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit aller Landtagsmitglieder.
Nach der Wahl stellt der Ministerpräsident die Landesregierung zusammen. Er ernennt die Ministerinnen und Minister, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die Staatsräte und bestimmt seinen Stellvertreter oder seine Stellvertreterin. Bevor die Regierung ihre Arbeit aufnehmen kann, muss sie vom Landtag bestätigt werden. Dafür ist mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen nötig.
Eine Abwahl ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich: Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Vertrauen nur entziehen, wenn er gleichzeitig mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt. Dieses sogenannte konstruktive Misstrauensvotum soll politische Stabilität sichern. Ministerpräsident werden kann, wer mindestens 35 Jahre alt ist und die Voraussetzungen erfüllt, um in den Landtag gewählt zu werden.
Was ist bei dieser Landtagswahl neu?
Bei dieser Landtagswahl greift erstmals das neue Wahlrecht. Bisher hatte jede und jeder Wahlberechtigte bei einer Landtagswahl eine Stimme, künftig sind es zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis direkt gewählt, mit der Zweitstimme die Partei – ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Dadurch ist auch in Baden-Württemberg ein Stimmensplitting möglich.
Ein wesentlicher Unterschied zur Bundestagswahl bleibt jedoch bestehen: In Baden-Württemberg ziehen alle Gewinnerinnen und Gewinner der Wahlkreise automatisch in den Landtag ein. Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 war dies infolge einer Wahlrechtsreform nicht mehr der Fall. Außerdem dürfen erstmals 16-Jährige wählen.
Wie kann ich Wahlhelfer oder Wahlhelferin werden?
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann in der Regel werden, wer bei der jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Gemeindebedienstete bilden eine Ausnahme: Sie können auch ohne Wahlberechtigung als Mitglieder eines Wahlvorstands eingesetzt werden.
Wer helfen möchte, meldet sich freiwillig bei seiner Gemeinde und kann dabei einen Wunsch-Wahlbezirk angeben. In Stuttgart ist ein Anmeldeformular noch bis Ende Januar online zu finden. Nach Angaben der Stadt sind derzeit bereits ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer registriert.
Ob und wo der Einsatz erfolgt, entscheidet die Gemeinde, meist unter Berücksichtigung dieser Wünsche. Falls sich nicht genügend Freiwillige finden, kann die Gemeinde Wahlberechtigte auch verpflichtend als Wahlhelfer berufen und informiert sie rechtzeitig vor dem Wahltag über alle Details.
Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt und darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden, etwa aus Altersgründen, wegen familiärer Verpflichtungen, Krankheit oder dringender beruflicher Gründe. In der Regel wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Bei Landtagswahlen zwischen 35 Euro und 25 Euro, je nach Aufgabe.
Wie funktioniert Briefwahl?
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Wahlberechtigte können die Unterlagen bei ihrer Gemeinde beantragen – per Post, E-Mail oder häufig auch online. Der Antrag muss spätestens am Freitag vor der Wahl, also am 6. März, bis 15 Uhr gestellt werden. Alternativ können die Unterlagen auch persönlich im Wahlbüro abgeholt, dort direkt ausgefüllt oder später wieder abgegeben werden – und das bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr.
Wer die ausgefüllten Unterlagen per Post zurückschickt, sollte dies spätestens bis Mittwoch vor der Wahl, also am 4. März, tun. Zur Briefwahl gehören der Wahlschein, der Stimmzettel, ein weißer Stimmzettelumschlag und ein roter Wahlbriefumschlag. Die Stimme ist nur gültig, wenn der Wahlschein ausgefüllt und die eidesstattliche Erklärung unterschrieben ist. Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den weißen Umschlag, dieser zusammen mit dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag, der anschließend verschlossen und abgeschickt oder abgegeben wird.
Was macht der Landtag?
Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes und spielt eine zentrale Rolle in der Landespolitik. Er ist das wichtigste gesetzgebende Organ und entscheidet darüber, welche Regeln im Land gelten. Dazu beschließt er neue Gesetze oder ändert bestehende – verbindlich für alle Menschen im Bundesland.
Zugleich bestimmt der Landtag über den Haushalt des Landes. Er legt fest, wie viel Geld zur Verfügung steht und wofür es ausgegeben wird, etwa für Schulen, Polizei, Infrastruktur oder den Umweltschutz. Außerdem wählt der Landtag den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin und bestimmt damit die Spitze der Landesregierung.
Eine weitere Kernaufgabe ist die Kontrolle der Regierung. Der Landtag überprüft, ob die Landesregierung ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt, und verlangt Auskunft darüber, was sie getan hat und welche politischen Vorhaben sie verfolgt.
Welche Politikbereiche gehören zur Landespolitik?
Viele Gesetze in Deutschland werden auf Bundesebene beschlossen und gelten in allen Bundesländern gleichermaßen. Die Länder sind jedoch dafür verantwortlich, diese Gesetze umzusetzen und im Alltag anzuwenden. Daneben gibt es Politikfelder, in denen die Bundesländer eigene Zuständigkeiten haben. In diesen Bereichen gestalten sie eine eigenständige Landespolitik und erlassen eigene Gesetze.
Ein zentrales Feld der Landespolitik ist die innere Sicherheit. Dazu gehören unter anderem die Organisation und Ausstattung der Polizei, die dem Innenministerium untersteht, sowie der Strafvollzug. Der Betrieb der Gefängnisse fällt in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums.
Auch die Bildungspolitik liegt überwiegend in der Verantwortung der Länder. Sie sind für die Schulen zuständig, die vom Kultusministerium betreut werden, ebenso wie für die Hochschulen, die meist dem Wissenschaftsministerium unterstehen. Ein weiterer Bereich ist die Kulturpolitik. Dazu zählen etwa Museen, Staatstheater, Denkmalpflege und die Förderung kultureller Projekte.
Darüber hinaus regeln die Länder weitere wichtige Aufgabenfelder wie Gesundheit und Pflege, die Förderung der Wirtschaft oder den Umweltschutz. Dabei gilt jedoch ein grundlegendes Prinzip: „Bundesrecht bricht Landesrecht“. Landesgesetze dürfen Bundesgesetzen also nicht widersprechen.
