Neue Regeln in Baden-Württemberg
Was Wilhelma, SSB und Tripsdrill zum Rauchverbot sagen – und was schon gilt
Die Landesregierung will das Nichtraucherschutzgesetz aktualisieren. Die Regeln sollen sich unter anderem auch in Zoos, an Bus- und Bahnhaltestellen sowie in Freizeitparks ändern.
© IMAGO/Wirestock (2)/Lichtgut/Leif Piechowski
Vor allem, um Kinder und vulnerable Gruppen besser zu schützen, soll im Südwesten bald das Rauchverbot ausgeweitet werden – unter anderem wären davon auch der Freizeitpark Tripsdrill (links) und die Wilhelma (rechts) betroffen.
Von Michael Bosch und Sascha Maier
Das Rauchverbot in Baden-Württemberg soll ausgeweitet werden. Die Landesregierung hat eine Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf muss allerdings noch vom Landtag beschlossen werden. Betroffen sind neben Schulhöfen, Kinderspielplätzen und Freibädern – letztere haben noch eine Weile Zeit, sich entsprechende Konzepte zu überlegen – auch Freizeitparks, Zoos sowie Bus- und Bahnhaltestellen. Gibt es in den betreffenden Betrieben schon Überlegungen, wie man für mehr Nichtraucherschutz sorgen möchte?
Rauchverbot in der Wilhelma – das gilt bereits
Aktuell ist in der Wilhelma das Rauchen unter freiem Himmel fast überall erlaubt. Glimmstängel aus, das gilt „selbstverständlich“, wie die Pressestelle betont, in allen Gebäuden sowie „begehbaren Tieranlagen“. Dazu gehören auch Gehege, die sich unter freiem Himmel befinden wie die Vogelvolieren. Da viele Details im Gesetz noch fehlen, könne der Stuttgarter Zoo noch nicht genau sagen, was das für ihn bedeute. Sprecher Birger Meierjohann bleibt vage: „Wir planen bereits, im nächsten Jahr einige neue Maßnahmen umzusetzen und werden diesbezüglich im Laufe der nächsten Monate mit Details an die Öffentlichkeit gehen“, sagt er.
Bus- und Bahnhaltestellen: Verkehrsbetriebe noch ohne konkrete Pläne
Ein größeres Thema dürfte das Rauchverbot an Haltestellen werden. Kurz mal eine Kippe anzünden, wenn Bus oder Bahn auf sich warten lassen, das machen viele Raucher gerne. Das Gesetz sieht vor, dass das künftig nicht mehr erlaubt ist – die Aschenbecher, die sich bislang noch an Haltestellen finden, dürften also obsolet werden. Fraglich ist vor allem: Wer kontrolliert, dass nicht doch am Bahnsteig oder im Wartehäuschen gequalmt wird? Die Stuttgarter Straßenbahnen AG hat darauf noch keine Antwort. „Die SSB wird prüfen, welche Auswirkungen das Gesetz für die Fahrgäste haben wird, und wie es praktisch umgesetzt werden kann“, teilt die Pressestelle mit. In Stuttgart gilt bislang nur in den unterirdischen Haltestellen der Stadtbahn ein Rauchverbot, oberirdisch gibt es Bereiche, in denen geraucht werden darf.
Auch der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) verweist auf die Frage, wer letztlich die Kontrollen verantwortet. Diese Frage müsse die Landesregierung beantworten. „Schlussendlich wird es darauf ankommen, wer Baulastträger der Haltestelleninfrastruktur ist“, heißt es auf Nachfrage. Dementsprechend kämen Landespolizei, kommunale Ordnungsdienste oder eben Prüf-, Kontroll- oder Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen in Frage. Bahnhöfe sind der Novellierung auf Landesebene ausgenommen, da das Rauchverbot dort im Bundesgesetz geregelt wird.
Freizeitparks haben schon relativ strikte Regeln
Rauchen in der Achterbahn, das dürfte ohnehin ein Ding der Unmöglichkeit sein – auch so sind Zigaretten im Erlebnispark und Wildparadies Tripsdrill in Cleebronn verboten. Das regelt die Parkordnung. „Auf dem gesamten Gelände - insbesondere in allen Attraktionen und deren Wartebereichen sowie in Gebäuden und den Außenbereichen der Gastronomie und im gesamten Wildparadies – ist das Rauchen nicht gestattet“, heißt es. Darunter fallen schon jetzt E-Zigaretten, Verdampfer und Shishas, die ins neue Nichtraucherschutzgesetz des Landes aufgenommen werden sollen. Wie an Bahnhöfen gibt es in Tripsdrill schon jetzt sogenannte Raucherinseln. Die Bereiche auszuweiten, sei „derzeit nicht geplant“, so Sprecherin Britta Dirrler. Die schon geltenden Regeln würden „auch sehr gut angenommen“.
Das ist auch im Europapark, dem größten Freizeitpark Deutschlands, der Fall. Überall drinnen, in den Schlangen vor den Attraktionen sowie in ausgewiesenen Nichtraucherzonen, etwa dem kompletten Kinder-Themenbereich Irland, gilt schon jetzt ein Rauchverbot. „Diese Regelung wird durch entsprechende Beschilderung und regelmäßige Durchsagen unterstützt“, heißt es auf Nachfrage. Mitarbeiter weisen Besucher bei Verstößen daraufhin, gegebenenfalls schreitet auch mal der Sicherheitsdienst ein.
„Der Europa-Park verfolgt die Entwicklungen rund um das Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg aufmerksam“, sagt ein Sprecher. „Die im Entwurf vorgesehene Ausweitung wird intern geprüft. Bereits heute gibt es innerhalb des Parks klar definierte Nichtraucherzonen.“ Ob es Änderungen brauche und wie diese konkret aussehen, werde „im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und mit Blick auf das Gästeerlebnis sorgfältig abgewogen“.
