Wer bekommt einen Bauplatz?

Althütte regelt die Vergabe von Grundstücken neu – Kinderzahl und Ehrenamt beispielsweise spielen künftig eine Rolle

Bauplätze sind gesucht. Aber wer bekommt den Zuschlag, wenn es mehr Bewerber als Grundstücke gibt? Althütte hat jetzt die Richtlinien geändert, die festlegen, wer einen der begehrten Plätze erhält. Familien mit Kindern haben dadurch mehr Chancen, ebenso Bürger, die sich in einem Ehrenamt engagieren.

Im zentral im Hauptort Althütte gelegenen Baugebiet „Schillerstraße“, das auch an die Hauptstraße grenzt (im Vordergrund), werden vier Bauplätze entstehen. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Im zentral im Hauptort Althütte gelegenen Baugebiet „Schillerstraße“, das auch an die Hauptstraße grenzt (im Vordergrund), werden vier Bauplätze entstehen. Foto: A. Becher

Von Annette Hohnerlein

ALTHÜTTE. Zwei neue Baugebiete werden in Althütte in nächster Zeit das Wohnraumangebot vergrößern. Zum einen das zentral gelegene Gebiet „Schillerstraße“, in dem bereits vor wenigen Wochen Vorarbeiten zur Erschließung des Areals begonnen haben. Dort werden vier Bauplätze entstehen, die ab Frühjahr nächsten Jahres zum Preis von 260 Euro pro Quadratmeter verkauft werden sollen. Nach der Sommerpause wird dann auch die Erschließung des Gebiets „Buchenwäldle“ am östlichen Ortsrand mit sieben Plätzen beginnen, deren Verkauf im Frühjahr 2021 starten soll.

Diese beiden Vorhaben waren der Anlass, die Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2008 teilweise zu ändern. „Die bisherigen Anfragen zeigen: Es ist Interesse da“, berichtete Bürgermeister Reinhold Sczuka den Gemeinderäten in der jüngsten Sitzung. „Die Frage ist: An wen verkaufen wir?“ Wie bisher werden diejenigen, die Grundstücke eingebracht haben, das Recht bekommen, einzelne davon zurückzuerwerben. Dabei haben sie Vorrang vor allen anderen Bewerbern.

Bei den übrigen Interessenten wird mithilfe eines Punktesystems ein Ranking erstellt. Bessere Karten hat, wer schon länger in Althütte mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet ist oder hier seinen Arbeitsplatz hat. Bei Paaren zählt derjenige, der schon länger in der Gemeinde wohnt. Wer sich als Ehepaar, Paar in eingetragener Lebenspartnerschaft oder als Alleinerziehender bewirbt, bekommt ebenfalls Punkte gutgeschrieben.

Bei der Frage, wie Kinder zu bewerten sind, gingen die Meinungen im Gemeinderat auseinander. Zur Wahl standen zwei Modelle: entweder die gleiche Punktzahl für jedes Kind einer Familie oder eine Variante, bei der ein Kind umso höher bewertet wird, je mehr Geschwister es hat. Die zweite Variante gefiel Gabriele Gabel vom Forum Althütte 2000 überhaupt nicht: „Das riecht nach Mütterverdienstkreuz“, fand sie. Rudi Beck von der Freien Wählervereinigung sah das anders. „Suchen Sie mal mit drei Kindern eine Wohnung. Das ist fast unmöglich“, gab er zu bedenken und plädierte für eine gestaffelte Bewertung. Man einigte sich schließlich auf einen Modus, der jedes Kind gleich, aber mit einer hohen Punktezahl berücksichtigt.

Ein Novum bei den Vergaberichtlinien ist die Bewertung von besonderem Engagement eines Bewerbers für die Allgemeinheit. Dabei reicht allein die Mitgliedschaft in einem Verein oder einer sonstigen Organisation nicht aus. „Es geht um Funktionen, um Leute, die sich aktiv einbringen“, betonte der Bürgermeister und wies darauf hin, dass es immer schwieriger wird, Bürger für eine Mitarbeit zum Beispiel bei der Feuerwehr oder beim Deutschen Roten Kreuz zu gewinnen. „Das Engagement im Ehrenamt ist schwierig zu bewerten“, wandte Pascal Schwinger von der Bürgerliste ein. Sein Kollege Thomas Kuntz pflichtete ihm bei: „Das kann zu Ungerechtigkeiten führen.“ Am Ende beschlossen die Räte aber einstimmig, dieses Kriterium in die Richtlinien mit aufzunehmen.

Neu ist auch die Regelung, dass bei gleicher Punktzahl mehrerer Kandidaten nicht wie bisher das Eingangsdatum der Bewerbung, sondern das Los entscheidet.

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Erstellt:
10. Dezember 2019, 06:00 Uhr

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