Staatlicher Bonus

Wer die Energiepreispauschale bekommt

Berufstätige bekommen im Herbst eine einmalige Pauschale von 300 Euro ausgezahlt. Wir haben die wichtigsten Fakten zur Energiepreispauschale gesammelt.

Im Herbst bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Bonus vom Staat.

© IMAGO/Fotostand/IMAGO/Fotostand / K. Schmitt

Im Herbst bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Bonus vom Staat.

Von jbr

Für Arbeitnehmer gibt es im Herbst einen staatlichen Bonus: Im September wird mit dem Gehalt einmalig die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Der Bonus soll Bürgerinnen und Bürger aufgrund der gestiegenen Energiepreise entlasten.

Es geht um alle, die Fahrtkosten aufbringen müssen, um zur Arbeit zu kommen. Aufgrund der Energiepreisentwicklung sei diese Bevölkerungsgruppe am stärksten belastet, heißt es auf einer Website des Finanzministeriums. Unter diese Gruppe fallen unter anderem Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Mini-Jobber, bezahlte Praktikanten, Richter, Soldaten und Werkstudenten. Auch Männer und Frauen in Elternzeit erhalten die Energiepreispauschale. Bei Ehepartnern wird der Bonus an beide ausgezahlt, wenn beide einen Anspruch darauf haben.

Wann Rentner den Bonus erhalten

Rentner hingegen erhalten keinen Bonus. Es sei denn, sie haben einen Nebenjob in Form einer geringfügigen Beschäftigung.

Die einmalige Zahlung wird in der Regel vom Arbeitgeber ausgezahlt. Wer am 1. September dieses Jahres keinen Arbeitsplatz hat, der kann sich den Bonus über eine Steuererklärung für das Jahr 2022 zurückholen. Das Geld muss versteuert werden.

Ein Antrag ist dafür allerdings nicht nötig. Das Finanzamt prüft, wer Anspruch auf den Bonus hat und zahlt das Geld aus.

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Erstellt:
25. Juli 2022, 12:58 Uhr

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