Neuer freiwilliger Wehrdienst

Wer wird angeschrieben?

Wer wird angeschrieben, was steht im Fragebogen – und wann geht es los?

Der neue Wehrdienst soll noch 2025 starten.

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Der neue Wehrdienst soll noch 2025 starten.

Von Lukas Böhl

Deutschland führt einen neuen Wehrdienst ein – zunächst freiwillig, doch mit der Option auf eine Dienstpflicht. Eine der zentralen Fragen lautet aktuell: Wer wird angeschrieben – und was passiert danach?

Wer bekommt Post – und was wird abgefragt?

Künftig sollen alle jungen Menschen in Deutschland zu Beginn ihres 18. Lebensjahres von der Bundeswehrverwaltung angeschrieben werden. In dem Schreiben befindet sich ein QR-Code, über den ein digitaler Fragebogen aufgerufen werden kann. Dieser Fragebogen erfasst unter anderem persönliche Daten, Motivation, Bildungsabschlüsse, gesundheitliche Eignung und die grundsätzliche Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten.

Für junge Männer ist das Ausfüllen des Fragebogens verpflichtend. Für Frauen bleibt es freiwillig. Diese Unterscheidung basiert auf der aktuellen Rechtslage – für eine allgemeine Pflicht müsste das Grundgesetz geändert werden. Ziel der Abfrage ist es, ein realistisches und aktuelles Lagebild der potenziell wehrdienstfähigen Bevölkerung zu erhalten.

Wie geht es nach dem Fragebogen weiter?

Wer im Fragebogen seine Bereitschaft erklärt und als geeignet gilt, wird zu einem Assessment eingeladen. In dieser Überprüfung wird festgestellt, ob die jeweilige Person tauglich und verfügbar ist und wo sie gegebenenfalls sinnvoll innerhalb der Streitkräfte eingesetzt werden kann. Entscheidend ist dabei nicht nur die körperliche Eignung, sondern auch die Übereinstimmung mit dem Bedarf der Bundeswehr.

Im Anschluss daran kann ein sechsmonatiger Grundwehrdienst angetreten werden. Wer möchte, kann diesen Dienst freiwillig auf bis zu 23 Monate verlängern. Damit will die Bundeswehr gezielt junge Menschen gewinnen, die nicht nur „ihre Zeit absitzen“, sondern sich aktiv einbringen und möglicherweise längerfristig binden.

Wann soll der neue Wehrdienst starten?

Die Umsetzung des neuen Wehrdienstmodells ist für das Jahr 2025 geplant. Auf der Webseite des Bundesverteidigungsministeriums ist zu lesen, dass das Vorhaben noch vor der Sommerpause gesetzlich geregelt werden soll. Das Ziel ist ein zügiger Aufbau einer einsatzfähigen Reserve, insbesondere mit Blick auf die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa.

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Erstellt:
15. Mai 2025, 14:10 Uhr

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