Minijob & Co.

Wie hoch steigt der Mindestlohn 2026?

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erwarten haben, und wie Deutschland im EU-Vergleich steht.

Auch in der Gastronomie gilt oft der Mindestlohn – zuzüglich Trinkgeld.

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Auch in der Gastronomie gilt oft der Mindestlohn – zuzüglich Trinkgeld.

Von Michael Maier

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland folgt einer kontinuierlichen Aufwärtsentwicklung – ebenso wie das Kindergeld. Nach dem aktuellen Stand von 12,82 Euro pro Stunde im Jahr 2025 stehen bereits die nächsten Erhöhungsschritte fest.

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, gefolgt von einer weiteren Anhebung auf 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027. Diese Erhöhungen wurden von der Mindestlohnkommission beschlossen, die sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Wissenschaft zusammensetzt.

Mindestlohn und Minijob sind gekoppelt

Die Entwicklung des Mindestlohns hat direkte Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen bei Minijobs. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Damit wird erstmals im Jahr 2026 die 600-Euro-Marke überschritten: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Minijobber 603 Euro pro Monat steuer- und abgabenfrei verdienen. Ein Jahr später erfolgt eine weitere Anhebung auf 633 Euro monatlich.

Die Berechnung der Minijob-Grenze folgt einer klaren Formel: Der Mindestlohn wird mit 130 multipliziert und anschließend durch 3 geteilt. Das Ergebnis wird auf volle Euro aufgerundet. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro im Jahr 2026 ergibt dies einen monatlichen Höchstbetrag von 603 Euro.

Mindestlohn viel höher als 2015

Im Vergleich zur Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt sich ein deutlicher Anstieg des Mindestlohns. Seit der Einführung im Jahr 2015 mit 8,50 Euro hat sich der Stundensatz erheblich erhöht. Über die Zwischenstufen von 12,41 Euro (Januar 2024) und 12,82 Euro (Januar 2025) erreicht er nun mit 13,90 Euro im Jahr 2026 einen neuen Höchststand.

Deutschland positioniert sich damit weiterhin in der europäischen Spitzengruppe bei den Mindestlöhnen. Im Jahr 2024 lag Deutschland hinter Luxemburg (14,63 Euro) und den Niederlanden (13,27 Euro), aber vor Frankreich (11,60 Euro). Mit den geplanten Erhöhungen dürfte Deutschland seine Position im europäischen Vergleich weiter festigen.

Für Arbeitgeber bedeuten die Anhebungen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und steigende Personalkosten. Sie müssen prüfen, ob bestehende Arbeitsverträge anzupassen sind und ihre Kalkulationen entsprechend anpassen.

Entwicklung des Mindestlohns seit seiner Einführung

  • Januar 2015: 8,50 Euro
  • Januar 2017: 8,84 Euro
  • Januar 2019: 9,19 Euro
  • Januar 2020: 9,35 Euro
  • Januar 2021: 9,50 Euro
  • Juli 2021: 9,60 Euro
  • Januar 2022: 9,82 Euro
  • Juli 2022: 10,45 Euro
  • Oktober 2022: 12,00 Euro
  • Januar 2024: 12,41 Euro
  • Januar 2025: 12,82 Euro
  • Januar 2026: 13,90 Euro
  • Januar 2027: 14,60 Euro

Mindestlohn für Azubis und Pflege

In der Pflegebranche gelten im Übrigen besondere Regelungen mit besserer Bezahlung. Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt im kommenden Jahr von 682 auf 724 Euro im Monat, im dritten Lehrjahr werden 977 statt 921 Euro bezahlt. Die Mindestvergütung für Auszubildende existiert erst seit Januar 2020. Davor gab es tatsächlich Firmen, die nur ein Taschengeld oder Spesen bezahlten.

Die Erhöhung des Mindestlohns soll vor allem Geringverdiener vor Altersarmut schützen und faire Löhne sicherstellen. Der Mindestlohn gilt bundesweit einheitlich und schafft damit gleiche Bedingungen in allen Regionen Deutschlands.

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Erstellt:
24. Oktober 2025, 14:38 Uhr
Aktualisiert:
24. Oktober 2025, 15:03 Uhr

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