Prozess zu Polizistenmord in Mannheim
Der Angeklagte will sich doch zur Tat äußern
Der mutmaßliche Mörder des Polizisten Rouven Laur wird am zweiten Prozesstag in Mannheim zu seinem Lebensweg befragt. Eine Zwischenbemerkung lässt dabei aufhorchen.

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Die Polizei ehrte ihren getöteten Kollegen in Mannheim auch mit einem Trauermarsch.
Von Christine Bilger
Unaufgeregt, akkurat gekleidet in weißem Hemd und schwarzer Hose, höflich und mit sanftem Ton: So erzählt der 26-jährige Sulaiman A. am Donnerstag seinen Lebenslauf auf Fragen des Senats am Oberlandesgericht Stuttgart. Einmal geht sein Anwalt kurz dazwischen. Bei der Frage, warum er eine Beurlaubung von der Abendschule haben wollte, soll er nichts sagen. Das komme später, wenn er „zur Sache“ sprechen werde.
Das sorgt für Erstaunen im Saal, auch den Richtern des Senats ist eine gewisse Überraschung anzumerken. Denn das ist neu. Am ersten Prozesstag eine Woche zuvor hatte es noch geheißen, Sulaiman A. werde sich nicht zur Tat und deren Vorgeschichte äußern. Wann es dazu kommen wird, ist aber noch offen. Die Anwälte des 26-Jährigen bestätigten aber in der Mittagspause, dass er etwas dazu sagen werde. Es sei ihrem Mandanten sehr wichtig. Bei Äußerungen zu seinem Glauben hätten sie ihn unterbrochen, weil das mit der Tat im Zusammenhang stehen könnte.
Tat islamistisch motiviert?
Die Tat, das ist der Messerangriff auf eine Kundgebung der sogenannten „Bürgerbewegung Pax Europa“ am 31. Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz. Sulaimain A., der als Kind mit einem Bruder aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtet war, soll fünf Menschen schwer verletzt haben und dem Polizeibeamten Rouven Laur Stichverletzungen zugefügt haben, an denen er starb. In dem Prozess soll ergründet werden, ob die Tat islamistisch motiviert war. Es soll Hinweise geben, dass er Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat hegte.
Sulaiman A. antwortete auch auf Fragen des psychiatrischen Gutachters, hatte sich aber im Vorfeld der Verhandlung nicht untersuchen lassen. Dabei sagte er, er sehe keinen Bedarf, sich in irgendeine therapeutische Behandlung zu begeben. Auf die Frage, ob es in seiner Familie eine Geschichte von psychischen Krankheiten gebe, sagte er nur kurz und prägnant: „Das gab es in Afghanistan nicht.“
Das Verfahren gegen Sulaiman A. wird am Oberlandesgericht geführt. Es sind Verhandlungstermine bis in den Herbst angesetzt.