Wöchentlich erst im Mai

Landrat: Biotonnen-Umstellung kann nicht vorgezogen werden

Landrat winkt  in Sachen vorgezogener Leerung der Biotonne ab. Foto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Landrat winkt in Sachen vorgezogener Leerung der Biotonne ab. Foto: J. Fiedler

Von Armin Fechter

WAIBLINGEN/ALTHÜTTE. Eine vorgezogene wöchentliche Leerung der Biotonne wird es nicht geben. Die Kapazitäten dafür seien gar nicht vorhanden, erklärt Landrat Richard Sigel auf einen Eilantrag von Reinhold Sczuka hin. Der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion hatte gefordert, wegen der Schließung von Deponien und Sammelstellen und wegen des vermehrten Anfalls von Grüngut im Frühjahr bei der Biotonne bereits jetzt auf die wöchentliche Leerung umzustellen statt wie geplant erst Mitte/Ende Mai.

In seinem mehrseitigen Antwortschreiben erklärt Sigel, die Entsorgungsdienstleister hätten für eine sofortige flächendeckende, wöchentliche Leerung nicht die nötigen Kapazitäten. Das hängt laut Landrat damit zusammen, dass die Abholtermine für Restmüll, Biomüll, Sperrmüll und Grüngut etwa ein halbes Jahr im Voraus geplant und mit den Entsorgern abgestimmt werden. Diese wiederum planen dementsprechend ihr Personal und ihre Fahrzeuge. Dies kurzfristig umzustellen, könnte mangels Fahrzeugen zur Folge haben, dass die Leerung der Restmüll- und Biotonne nicht im vollen Umfang wie geplant stattfinden kann. Die Entsorgung könnte ins Stocken geraten.

Sigel versichert, die AWRM arbeite mit Hochdruck daran, neben dem regulären Holservice wieder den Bringservice auf Häckselplätzen, Recyclinghöfen und Deponien anzubieten. Seit der Schließung sämtlicher Anlagen am 19. März, nicht zuletzt wegen chaotischer Zustände auf den Plätzen, und weil das Personal des Maschinenrings abgezogen wurde, arbeite die AWRM an einem Konzept zur Wiedereröffnung der Häckselplätze, Recyclinghöfe und Deponien unter den gebotenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Ein erstes Ergebnis bestehe in der ganztägigen Öffnung ausgewählter Häckselplätze an drei Werktagen. Im zweiten Schritt solle auch die Wiederöffnung der Recyclinghöfe und Deponien erfolgen.

Das schrittweise Vorgehen diene dazu, Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile habe sich bei den Bürgern auch ein gewisses Verständnis für die neuen Verhaltensregeln etabliert. Aus Sicht der AWRM sei mit dem Notbetrieb der Häckselplätze eine vorzeitige wöchentliche Leerung der Biotonne nicht erforderlich, über die Küchenabfälle, Rasenschnitt und kleinere Gartenabfälle entsorgt werden. Das bei den zurzeit vermehrt stattfindenden Gartenarbeiten anfallende Material wie Äste und Rückschnitt gehöre nicht in Biotonne, sondern auf einen Häckselplatz. Dass nicht alle der 21 Häckselplätze geöffnet sind, liege an den geringeren Personalkapazitäten. Bei der Auswahl wurden Anfallmengen, Flächendeckung, Bevölkerungsdichte und Platzkapazitäten berücksichtigt. Die neun ausgewählten Plätze seien dafür, im Gegensatz zum Normalbetrieb – in der Regel ein halber Tag pro Woche, meist samstags – gleichzeitig ganztags an drei Tagen geöffnet.

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Erstellt:
14. April 2020, 11:30 Uhr

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