Vor dem Verwaltungsgerichtshof
Wohnungseigentümerin zieht wegen Grundsteuer gegen Stadt Tübingen vor Gericht
Erst hatten sich die Stadt Tübingen und ihr OB Boris Palmer mit dem Eigentümerverein Haus&Grund über die Grundsteuer-Erhöhung gestritten. Jetzt wehrt sich eine Eigentümerin gerichtlich.
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Die rückwirkende Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen beschäftigt jetzt auch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Von Florian Dürr
Die rückwirkende Grundsteuer-Erhöhung in Tübingen ist bereits Ende Juni beschlossen worden, doch es kehrt auch gegen Ende des Jahres weiter keine Ruhe ein bei dem Thema. Erst hatte sich der Eigentümerverein Haus&Grund mit der Stadt Tübingen und ihrem Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) wochenlang über mögliche Rechtsverstöße bei der entsprechenden Grundsteuer-Satzung gestritten.
Jetzt macht eine betroffene Tübinger Wohnungseigentümerin Ernst und zieht gegen ihre Stadt vor Gericht: Die Frau will vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim erreichen, dass die Satzung zur Anhebung der Hebesätze und damit die Grundsteuer-Erhöhung für unwirksam erklärt wird.
Haus&Grund freut sich über den Schritt einer Eigentümerin vor Gericht
Eine Richterin des VGH Baden-Württemberg bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung den Eingang des entsprechenden sogenannten Normenkontrollantrags. Bislang sei der Antrag aber noch nicht begründet. Der Senat setzte der Wohnungseigentümerin sechs Wochen Frist zur Begründung. „Ich kenne die Klagegründe nicht, deshalb kann ich das nicht kommentieren“, sagt Tübingens OB Boris Palmer unserer Zeitung: „Ich weiß auch nicht, ob das in Zusammenhang steht mit der Sache mit Haus&Grund.“
Bei dem Eigentümerverein hingegen freut man sich, dass eine Eigentümerin den gerichtlichen Weg wählt. Denn als Verein könne man beim VGH keine sogenannte Normenkontrolle einreichen, das könnten in dieser Sache nur unmittelbar betroffene Eigentümer, erklärt die Juristin Dagmar König, Vorsitzende des Tübinger Ablegers von Haus&Grund.
Bis eine Entscheidung der Richter zur Grundsteuer fällt, wird es dauern
„Dann wird die Frage geklärt, die in dem Gutachten aufgeworfen wurde, also ob die Satzung zur Grundsteuer ordnungsgemäß veröffentlicht wurde“, sagt König. Ihr Verein hatte nämlich im Streit mit der Stadt Tübingen ein Gutachten bei einem Kommunalrechtler aus Ludwigsburg in Auftrag gegeben. Jener erkannte mögliche Rechtsverstöße rund um die Grundsteuer-Erhöhung. Die Stadt sowie Palmer hatten aber stets die Rechtmäßigkeit betont.
„Wäre die vom Gutachter von Haus und Grund vertretene Rechtsauffassung zutreffend, gäbe es mit hoher Wahrscheinlichkeit in keiner einzigen Kommune Baden-Württembergs eine formell korrekt veröffentlichte Satzung“, sagte OB Palmer: „Das zeigt, dass diese Interpretation mit der kommunalen Praxis und dem gesetzgeberischen Willen nicht vereinbar ist.“
Ob die Tübinger Wohnungseigentümerin in ihrer Begründung auf das Gutachten verweisen wird, ist noch unklar. Auch bis eine Entscheidung der Mannheimer Richter zur Tübinger Grundsteuer fällt, wird es dauern. Wie eine VGH-Sprecherin informiert, liegen die durchschnittlichen Laufzeiten von Normenkontrollen bei einer Dauer von einem Jahr.
