Rente

Zahlen Selbstständige bald in die Rentenkasse ein?

Die Debatte um eine Reform des deutschen Rentensystems hat zuletzt wieder Schwung bekommen. Werden bald Selbstständige einbezogen?

Bekommen bald auch Selbstständige Post von der Rentenversicherung?

© dpa/Marijan Murat

Bekommen bald auch Selbstständige Post von der Rentenversicherung?

Von Michael Bosch

Das Rentensystem in Deutschland kommt auf Sicht an seine Grenzen. Immer weniger Menschen, die einzahlen, stehen einer immer größeren Gruppe an Beziehern gegenüber. Dementsprechend gibt es Überlegungen, wie das System reformiert werden könnte.

Zuletzt hatte die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgeschlagen, neben Beamten, die bislang nicht in die Rentenkasse einzahlen, auch Selbstständige einzubeziehen. Diesen Vorschlag hätte schon die Ampel-Regierung unterbreitet. Kritik kam vom Koalitionspartner Union sowie dem Deutschen Beamtenbund und der Gewerkschaft der Polizei.

Selbstständige: Wer zahlt bereits Beiträge zur Rentenversicherung?

„Wir haben uns angesehen, wie es die Österreicher gemacht haben“, sagte der SPD-Sozialexperte Bernd Rützel mit Blick auf das Nachbarland. „Das Gerechte daran ist, dass alle ihren solidarischen Beitrag leisten“, sagte Rützel. Durch die Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten würden die Beitragsbasis verbreitert und zunächst die Beiträge stabilisiert.

Laut der Deutschen Rentenversicherung unterliegen bislang folgende Selbstständige der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte
  • Künstler und Publizisten
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber
  • Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer

Rentenversicherung: Selbstständige können sich freiwillig versichern

Alle anderen können sich freiwillig versichern – müssen das aber nicht. Selbstständige, die freiwillig einzahlen, müssen mindestens 103,42 Euro im Monat abknapsen. Der Höchstbetrag liegt monatlich bei 1.497,30 Euro.

Auch die Deutsche Rentenversicherung hält die Änderung für sinnvoll. „Je größer die Gemeinschaft der Beitragszahler, die das gesamte Einkommensspektrum umfasst, umso mehr lässt sich in einer Sozialversicherung solidarische Umverteilung in der Gesellschaft begründen“, sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Selbstständige, die derzeit nicht in das umlagefinanzierte Rentensystem integriert sind und eigenverantwortlich für ihre Altersvorsorge sorgen müssen, sollten zeitnah in das System aufgenommen werden. Ein solcher Schritt sei „schon seit Jahren an und ist auch im Koalitionsvertrag angedacht“, erklärte Roßbach.

Die Rentenversicherung sieht die Möglichkeit, die Rentenfinanzierung nachhaltig zu optimieren. Dies könnte erreicht werden, indem man jüngere Selbstständige, die bisher nicht pflichtversichert sind, in das gesetzliche System integriert. Dabei sei es wichtig, dass die Ansprüche der aktuellen Rentenbezieher nicht kurzfristig in gleichem Maße ansteigen.

Selbstständige zahlen in die Rentenkasse: Was würde es bringen?

Die Aufnahme von Beamten in die gesetzliche Rente sieht Roßbach dagegen skeptisch. Dies wäre „kein Sprint, sondern ein sehr langer Prozess, der gut geplant werden müsste“, sagte sie. Das Beispiel Österreichs zeige, „dass der Übergang funktionieren kann, aber mindestens ein Berufsleben dauert“, sagte Roßbach.

Allerdings zeigen Berechnungen des Sachverständigenrats aus dem vergangenen Jahr, dass der Einbezug von Selbstständigen kein Patentrezept zur Lösung des Renten-Problems ist. Eine Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung würde in den 2030er-Jahren „geringe, aber günstige Effekte“ zeigen, hieß es. Mit dem Eintritt der ersten Selbstständigen in den Ruhestand würde die Entlastung jedoch wieder abnehmen. Im Jahr 2080 bliebe die Einbeziehung weiterhin mit geringen positiven Wirkungen verbunden.

Mit Material von AFP.

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Erstellt:
13. Mai 2025, 12:50 Uhr
Aktualisiert:
13. Mai 2025, 12:58 Uhr

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