GEZ stellt auf Einmalzahlungsaufforderung um
Zahlungsweise für Rundfunkbeitrag ändern
Beitragszahler werden künftig nicht mehr regelmäßig über anstehende Zahlungstermine informiert. So ändern Sie die Zahlungsweise.

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So ändern Sie die Zahlungsweise.
Von Lukas Böhl
Seit Juni 2025 gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ihren Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlen. Die regelmäßigen schriftlichen Zahlungsaufforderungen per Post werden schrittweise eingestellt. Stattdessen verschickt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig nur noch eine einmalige Mitteilung mit allen Zahlungsterminen – die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung.
Was ist die Einmalzahlungsaufforderung?
Dabei handelt es sich um ein einmal versendetes Schreiben, das alle zukünftigen Zahlungstermine für das Beitragskonto enthält. Es ersetzt die bisher übliche Praxis, vor jeder Fälligkeit eine neue Rechnung zu verschicken. Die Termine gelten fortlaufend – auch für kommende Jahre. Wer weiterhin per Überweisung zahlt, muss diese Termine künftig selbstständig im Blick behalten. Es erfolgen keine weiteren Erinnerungen. Die Umstellung erfolgt aus Kostengründen: Papier- und Portopreise sind stark gestiegen, weshalb der Beitragsservice den Verwaltungsaufwand senken will.
Wer ist betroffen?
Alle Beitragszahlenden, die den Rundfunkbeitrag nicht per Lastschrift, sondern per Überweisung entrichten. Diese erhalten künftig keine regelmäßigen Rechnungen mehr, sondern einmalig die Einmalzahlungsaufforderung. Die Umstellung erfolgt schrittweise – wer bisher noch nichts erhalten hat, bekommt weiterhin wie gewohnt Post. Erst mit Erhalt des neuen Schreibens greift das neue Verfahren.
Wie ändert man die Zahlungsweise?
Um die Zahlungen nicht aus Versehen zu versäumen, kann man online die Zahlungsweise für den Rundfunkbeitrag ändern. Hierzu muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden. Beitragsnummer und Kontodaten sollten bereitgehalten werden.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Wer einen Termin verpasst, sollte die Beiträge umgehend überweisen. Ansonsten folgt ein Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag: 1 % der Rückstände, mindestens jedoch 8 Euro. Bleiben auch danach Beiträge offen, können sich die Schulden schnell weiter erhöhen.
Wichtig: Der nächste Zahlungstermin verschiebt sich durch verspätete Zahlung nicht. Er bleibt immer gleich.
Fazit
Wer noch per Überweisung zahlt, sollte sich bald mit dem neuen System vertraut machen. Wer nicht umstellt, muss künftig selbst an seine Zahlungstermine denken. Wer das nicht möchte, sollte auf das Lastschriftverfahren wechseln.