Zeugen widersprechen sich vor Gericht

Ein 52-Jähriger Murrhardter soll eine 12-Jährige sexuell belästigt haben, der Freispruch erfolgt noch am ersten Sitzungstag.

Symbolfoto: E. Wodicka

© BilderBox - Erwin Wodicka

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Von Kristin Doberer

BACKNANG. Vor fast genau einem Jahr soll ein 52-Jähriger Angestellter in einem Murrhardter Supermarkt einer damals 12-Jährigen mit sexueller Absicht an den Hintern gefasst haben. So lautet der Strafbefehl gegen den Murrhardter, dessen Einspruch nun vor dem Amtsgericht Backnang behandelt wurde. Den Vorwurf der sexuellen Belästigung weist er zurück. Er sei, wie jeden zweiten Tag, abends zum Einkaufen im Supermarkt gewesen. Auf die Geschädigte, eine Schülerin aus Murrhardt, traf er vor dem Süßigkeitenabteil. Sie war mit drei etwa gleichaltrigen Freundinnen dort, um Süßes zu kaufen. Während sie und ihre Freundinnen sich dem Regal zugewandt hatten, habe die Schülerin eine Berührung an ihrem Hintern gespürt, sich umgedreht und den Angeklagten etwa einem Meter entfernt gesehen. Sofort habe sie ihren Freundinnen mitgeteilt, der Mann habe sie angefasst, woraufhin ein Mädchen aus der Gruppe den 52-Jährigen konfrontiert hat. Der Angeklagte gibt an, dass er die Beschuldigung für einen Scherz hielt, weshalb er mit einem Lächeln gesagt habe, „Ich mache so etwas nicht“, und einfach weiter gegangen sei.

Der Angeklagte habe gedacht, dass der Vorfall damit erledigt ist. „Als dann der Strafbefehl in der Post war, habe ich gedacht, mich tritt ein Pferd“, beschreibt er seine erste Reaktion. Er habe zunächst nicht einmal gewusst, welches der Mädchen ihm dem Vorwurf mache. Die Gruppe Mädchen hat sich nach dem mutmaßlichen Vorfall mit Freunden am Sportplatz getroffen. Die Geschädigte sei noch immer geschockt gewesen und habe geweint. Die Freunde haben sie dann überredet, zur Polizei zu gehen. In der zweimaligen Befragung bei der Polizei sowie gestern vor dem Amtsgericht, widersprechen sich allerdings sowohl die Zeugen gegenseitig, als auch das Mädchen sich selbst. Zum Beispiel ist in der ersten Befragung die Rede davon, dass sie deutlich gespürt habe, wie eine Hand sie streichelt. Vor Gericht gibt sie nun an, dass etwas sie „geschliffen“ hat. Sie sei sich nicht sicher, ob es eine Hand war. Auch widersprechen sich die Mädchen darin, wie sie im Supermarkt gestanden sind, wie viel Abstand sie zu dem Angeklagten hatten und wie sie den Supermarkt genau verlassen haben. Der Vorfall sei nun aber auch schon fast ein Jahr her, begründet eine Zeugin die Ungenauigkeit. Auf Nachfrage der Verteidigung gibt die Geschädigte außerdem an, dass man sich in der Freundesgruppe manchmal gegenseitig am Hintern berührt habe. Sie glaube aber nicht, dass es in der Situation eine Freundin gewesen sei: „Die hätten mir das sicher gesagt.“

Kameraaufnahmen an der Kasse werfen weitere Fragen auf.

Der Beamte, der die Mädchen am selben Abend vernommen hat, beschreibt, dass die 12-Jährige geschockt und eingeschüchtert war und nur wenig zu dem Vorfall selbst gesagt hat. Auch vor Gericht hält sie sich sehr zurück, schildert Umstände bei wiederholtem Nachfragen mit kleineren Abweichungen und wird wiederholt aufgefordert, doch etwas lauter zu sprechen. Die Freundin, die auch in die Konfrontation mit dem Angeklagten gegangen ist, habe dagegen gefasster gewirkt und mehr zu dem Vorfall im Supermarkt sagen können. Obwohl es in dem Supermarkt Videokameras gibt, konnte das Geschehen selbst nicht aufgezeichnet werden, da die Kameras sich nur auf den Kassenbereich richten. Das Verhalten der Beteiligten an der Kasse wurde trotzdem genauer betrachtet.

So haben alle vier Mädchen ausgesagt, dass sie nach dem Vorfall unter Schock standen, Angst hatten und den Supermarkt schnell verlassen wollten. Zwei sagen, sie seien nach dem Zahlen sogar gerannt. Auf dem Video dagegen sei eher zu beobachten, dass die Mädchen sich normal verhalten, dem Angeklagten eine Kasse weiter kaum beachten und zum Teil sogar grinsen. „Auf so eine Situation reagiert natürlich jeder anders, da gibt es kein typisches Verhalten“, sagt der Richter. Trotzdem würden die Mädchen sehr entspannt wirken, dafür, dass sie in ihren Aussagen von Schock und Angst gesprochen haben. Auch dass sie weder Kassiererin noch Marktleitung angesprochen oder ein Bild des Angeklagten aufgenommen haben, sei ungewöhnlich. Ungeklärt bleibt, wer die Botschaft mit dem Namen und Wohnort des Angeklagten an die Polizei geschickt hat, indem es hieß, man habe den beschriebenen „Arschgrapscher“ auf Facebook erkannt. Auch der Angeklagte war überrascht, sein Profil sei privat, mit keinem der Mädchen habe er je online oder offline Kontakt gehabt.

Nachdem die neun Zeugen – darunter ein weiterer Polizeibeamter, die Mutter der Geschädigten, der Marktleiter des Supermarkts und ein Bekannter der Mädchen – befragt worden waren, schließt der Richter die Beweisaufnahme. Die Staatsanwaltschaft selbst plädiert für einen Freispruch des Angeklagten. „Der Vorwurf lässt sich nicht halten“, sagt der Staatsanwalt. Die Schülerin selbst habe widersprüchliche Aussagen gemacht, die anderen Zeugen haben die Tat nicht gesehen und konnten nur das Hörensagen beschreiben.

Deutliche Zweifel nach der Beweisaufnahme bleiben.

Auch das Verhalten der Mädchen nach dem Vorfall passe nicht zu dem geschilderten Schock und der Angst. Er betont, dass es trotz der wenig überzeugenden Aussagen zu der Belästigung gekommen sein kann, dabei könne sich die Staatsanwaltschaft aber nicht sicher sein und der Angeklagte sei glaubwürdig aufgetreten. Auch die Verteidigerin weist auf die widersprüchlichen Zeugenaussagen hin und gibt zu Bedenken, dass – sollte es die Berührung tatsächlich gegeben haben – es fraglich ist, ob sie nicht vielmehr zufällig war und ohne einen sexuellen Hintergrund. In der Urteilsbegründung gibt auch Richter Züfle an, dass es nur die „Wahrnehmung der Berührung“ gab, ein Vorsatz sei ohne weitere Beweise nicht nachweisbar. Nach der Beweisaufnahme blieben deutliche Zweifel. Es sei nur plausibel, dass sich in der Gruppe eine Eigendynamik entwickelt und sich die Situation womöglich hochgeschaukelt habe, so der Richter. Der Angeklagte zeigte sich erleichtert durch den Freispruch, ihn habe der Vorfall nun fast ein Jahr lang verfolgt.

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Erstellt:
17. September 2020, 06:00 Uhr

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Achtung: Diese Aufnahme stammt nicht aus Bartenbach, sondern ist ein Symbolfoto. Jene Fotos, die am Mittwoch im Sulzbacher Teilort aufgenommen worden sind, wurden bisher nirgendwo veröffentlicht. Sie werden erst noch von Experten überprüft. Quelle: FVA Baden-Württemberg
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