Zu viel Lärm und Abgase: Autoposer darf verbannt werden

dpa/lsw Mannheim. Wenn er mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm und zu viel Abgase verursachte, darf ein Autoposer aus Mannheim verbannt werden. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor. Er bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz. Der VGH betonte, dass die Entscheidung kein Fahrverbot sei. Wenn sich der Autofahrer gesetzeskonform verhalte, dürfe er natürlich mit seinem Fahrzeug in Mannheim fahren. Verzichten müsse er beispielsweise aber auf unnötige Gasstöße und unnötigen Lärm.

Im vorliegenden Fall geht es um einen Autoposer aus Ludwigshafen, der im Sommer 2016 mehrfach in der Innenstadt von Mannheim mit einem Jaguar F-Type aufgefallen war. Wegen Lärmbelästigungen kam es zu zahlreichen Meldungen sowohl von Passanten als auch mehreren örtlichen Polizeidienststellen. Daraufhin ordnete die Kommune das Verbot an. Dagegen klagte der Mann erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der VGH wies nun seinen Antrag auf Zulassung der Berufung rechtskräftig ab. (1 S 500/19)

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Erstellt:
6. Juni 2019, 13:52 Uhr

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