Zulagenaffäre: Gericht plant Bewährungsstrafe für Ex-Rektor

dpa/lsw Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart plant, den ehemaligen Rektor der Verwaltungshochschule Ludwigsburg wegen schwerer Untreue in der Zulagenaffäre zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Er soll laut Anklage unmittelbar vor seinem Ausscheiden aus dem Amt Ende 2011, 13 Professoren mit rechtswidrigen Zulagen bedacht haben. Dieses Strafmaß entspreche einer vorläufigen Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern, erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Zuvor hatte die „Stuttgarter Zeitung“ darüber berichtet.

Flaggen wehen vor der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Flaggen wehen vor der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Das Verfahren gegen den damaligen Kanzler - ebenfalls wegen Untreue - könnte mit einer Geldauflage eingestellt werden. Zuvor sei zu seinem Fall noch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen, sagte der Gerichtssprecher.

Zwölf Professoren, die von den Extra-Zahlungen profitiert hatten, zahlten bereits Geldauflagen von jeweils 23 500 Euro. Das Verfahren gegen einen noch verbliebenen, wegen Beihilfe zur Untreue angeklagten Professor war gegen eine Geldauflage in gleicher Höhe eingestellt worden. In der Verwaltungshochschule werden die Nachwuchsbeamten des Landes ausgebildet.

An diesem Freitag wird der Prozess mit der Befragung von Claudia Stöckle fortgesetzt. Die im Jahr 2011 zur Nachfolgerin des Rektors gewählte Juristin hatte die rechtswidrige Zulagenpraxis und weitere Mängel an der Hochschule aufgedeckt. Sie wurde von Hochschulgremien und dem Wissenschaftsministerium 2015 aus dem Amt geschasst. Mit einer Klage dagegen war Stöckle beim Verwaltungsgericht Stuttgart erfolgreich. Dieses stufte 2018 den Rauswurf als rechtswidrig ein. Dagegen wehren sich Verwaltungshochschule und Ministerium vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Nach der mündlichen Verhandlung (Az. 9 S 2092/18) vom 17. September stellt das Gericht seine Entscheidung den Beteiligten zu.

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Erstellt:
29. September 2020, 11:44 Uhr

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