Zulagenaffäre noch nicht bewältigt

Untersuchungsausschuss hört Wissenschaftsministerin Bauer ein weiteres Mal an

Stuttgart Der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Zulagenaffäre an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg neigt sich dem Ende entgegen. Die zentralen Vorwürfe gegen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer haben sich als haltlos erwiesen. An diesem Montag steht die Grünen-Politikerin selbst noch einmal im Zeugenstand. Es könnte die letzte Sitzung sein. Das Wesentliche im Überblick.

Frage: Worum geht es in der Zulagenaffäre?

Antwort: 2011 vergaben der frühere Rektor und der frühere Kanzler der Hochschule an 17 Professoren finanzielle Zulagen – allerdings auf einer rechtswidrigen Grundlage. Die nachfolgende Rektorin Claudia Stöckle fand dies heraus und wollte rechtlich einwandfreie Zustände herstellen. Vier Professoren erbrachten besondere Leistungen, die es erlaubten, die Extrazahlungen als rechtmäßig umzudeuten. In 13 Fällen gewährte Stöckle die Zulagen ebenfalls weiter – aus Gründen des sogenannten Vertrauensschutzes. Weil die Hochschule, die als Schmiede für künftige Spitzenbeamte gilt, unter Stöckles Führung aber in eine schwere Krise schlitterte, musste sie Anfang 2015 gehen.

Frage: Gibt es strafrechtliche Konsequenzen?

Antwort: Ja. Der Ex-Rektor und der Ex-Kanzler müssen sich einem Verfahren wegen Untreue stellen. Die Hauptverhandlung steht aus. Die Anklage gegen die 13 Professoren wegen Beihilfe dazu lehnte das Landgericht Stuttgart hingegen ab. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.

Frage: Wie hoch ist der Schaden?

Antwort: Die Schadensumme durch die zu Unrecht bezahlten Steuergelder bezifferte die Staats­anwaltschaft für den Zeitraum von Ende 2011 bis Anfang 2017 auf rund 400 000 Euro. Weil die Zulagen an die 13 Professoren nach wie vor bezahlt werden, steigt die Summe Monat für Monat weiter.

Frage: Warum hat der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt?

Antwort: SPD und FDP wollten die Vorgänge in Ludwigsburg beleuchten und dabei „insbesondere das unzulängliche Krisenmanagement wie auch mögliche Aufklärungsversäumnisse und Pflichtverletzungen von Ministerin Bauer“ klären. Die AfD unterstützte das Vorgehen. Der Ministerin wurde unter anderem vorgeworfen, sie und ihre Mitarbeiter hätten die dubiosen Vorgänge gedeckt und versucht, sie zu vertuschen.

Frage: Was hat die Beweisaufnahme ergeben?

Antwort: Die Vorwürfe, die zum Untersuchungsausschuss führten, wurden durch Zeugen entkräftet. Der Rat, Akten zu frisieren oder die Frist verstreichen zu lassen, in der die Zulagen hätten zurückgenommen werden können, kam von einem Mitarbeiter des Landesamts für Besoldung und Versorgung – nicht von einem Ministeriumsmitarbeiter. Im Sinne der Hochschulautonomie wäre die Rektorin zuständig gewesen, die Zulagen abzuerkennen. Sie tat dies jedoch nicht.

Frage: Was bleibt von der Affäre?

Antwort: Nach weiteren Unregelmäßigkeiten an der Hochschule Konstanz nahm das Ministerium die Zulagenpraxis aller Hochschulen im Land unter die Lupe. Eine vom Untersuchungsausschuss eingesetzte Sonderermittlerin stellte fest, dass die Verwaltungshochschule in Ludwigsburg sich inzwischen auf einem guten Weg befinde. In der Causa Stöckle entschied das Verwaltungsgericht, dass ihre vorzeitige Ablösung als Rektorin nicht rechtens gewesen sei. Die Opposition forderte deshalb den Rücktritt von Bauer. Ihr Ministerium legte Berufung gegen das Urteil ein. Das letzte Wort hat damit der Verwaltungsgerichtshof. Entscheidet dieser wie die Stuttgarter Richter, dürften die Rücktrittsforderungen neu aufflammen.

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Erstellt:
8. April 2019, 06:06 Uhr

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