Zwei Jahre Haft für 26-Jährigen wegen Geldwäsche

Der Angeklagte handelte nach Überzeugung des Amtsgerichts Backnang planvoll und ohne Schuldeinsicht.

Das Urteil des Backnanger Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Symbolfoto: privat

© Matthias Nothstein

Das Urteil des Backnanger Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Symbolfoto: privat

Von Jutta Rieger-EhrmannBacknang. „Freiheit oder nicht Freiheit“, um nichts weniger gehe es bei diesem Prozess, so die Rechtsanwältin des Angeklagten. Sie plädiere für eine bewährungsfähige Strafe. Trotz dieses eindringlichen Appells wurde der 26-Jährige vom Schöffengericht am Amtsgericht Backnang zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne...

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Erstellt:
29. Januar 2026, 14:00 Uhr

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