Deutscher Profifußball
50+1: Kartellamt nimmt DFL in die Pflicht
Bei der langjährigen juristischen Klärung von Ausnahmeregelungen im deutschen Profifußball ist ein Ende in Sicht. Zuvor müssen die DFL und einige Vereine aber nachbessern.

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Die DFL wurde zu Nachbesserungen der 50+1-Regel aufgefordert.
Von red/dpa
Bei der Prüfung der 50+1-Regel im deutschen Fußball hat das Bundeskartellamt die DFL zu Nachbesserungen aufgefordert. Grundsätzlich habe die Behörde keine grundlegenden Bedenken, heißt es in einem Zwischenbescheid erneut. Man sei aber der Ansicht, dass die DFL „konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um in Zukunft eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen“.
Die Deutsche Fußball Liga, die betroffenen Vereine und Investoren hätten nun Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Danach beabsichtigt das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben, die Empfehlungen „zu finalisieren und das Verfahren dann einzustellen“.
Bereits 2023 hatten sich die DFL als Dachorganisation der 36 Proficlubs und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Diese gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können. Ausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Die notwendige Abstimmung der Vereine über die Neuregelung bei einer Mitgliederversammlung musste schon mehrfach verschoben werden.
Die Fälle RB Leipzig und Hannover 96 indirekt angesprochen
„Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Mitteilung.
Mundt sprach indirekt auch die Fälle RB Leipzig und Hannover 96 an: „Maßgeblich wird erstens sein, dass die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt. Zweitens sollte die DFL sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen beachtet werden.“