Ermittler erheben Anklage gegen PSG-Boss Al-Khelaifi

dpa Zürich. Die Schweizer Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Jerôme Valcke, Nasser Al-Khelaifi und einen dritten Beschuldigten. Die FIFA wird wieder von der wenig ruhmreichen Vergangenheit eingeholt - und hat einen Deal gemacht.

Angeklagt: PSG-Boss Nasser Al-Khelaifi. Foto: Thibault Camus/AP/dpa

Angeklagt: PSG-Boss Nasser Al-Khelaifi. Foto: Thibault Camus/AP/dpa

Der hochrangige Fußball-Funktionär Nasser Al-Khelaifi und der frühere FIFA-Generalsekretär Jerôme Valcke sind in der Schweiz im Zusammenhang mit der Vergabe von Medienrechten an Weltmeisterschaften angeklagt worden.

Valcke (59), der im September 2015 von seinen Aufgaben beim Weltverband entbunden worden war, wird „passive Bestechung“, „mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung“ sowie „Urkundenfälschung“ vorgeworfen.

Al-Khelaifi (46), Boss des französischen Spitzenclubs Paris Saint-Germain und Chef der katarischen Sendergruppe beIN, sowie ein dritter Beschuldigter sollen Valcke zur ungetreuen Geschäftsbesorgung angestiftet haben. Dem namentlich nicht genannten Dritten wird zudem „aktive Bestechung“ vorgeworfen - Al-Khelaifi nach einem Deal mit der FIFA nicht mehr.

„Aus den Ermittlungen hat sich ergeben, dass Valcke von beiden Mitbeschuldigten nicht gebührende Vorteile erhalten hat“, teilte die Schweizer Bundesanwaltschaft mit. Al-Khelaifi, seit 2019 auch Mitglied im UEFA-Exekutivkomitee, habe dem Franzosen, der einst dem früheren FIFA-Präsidenten Joseph S. Blatter (83) zur Seite stand, das alleinige Nutzungsrecht an einer Luxusvilla auf Sardinien überlassen.

Der FIFA hat Valcke das nie gemeldet und sich „so im Rahmen seiner Tätigkeit als deren Generalsekretär pflichtwidrig verhalten und sich unrechtmäßig bereichert“, steht in der Pressemitteilung der BA. So kommt der Vorwurf gegen Al-Khelaifi und den dritten Beschuldigten zustande, Valcke angestiftet zu haben. Weder die FIFA noch die UEFA äußerten sich bislang zu der Anklageerhebung.

Die BA hatte das Strafverfahren im März 2017 eingeleitet, auch die FIFA hatte Ende 2016 einen Strafantrag wegen Privatbestechung gegen alle drei Beschuldigte eingereicht. Mit Al-Khelaifi habe der Weltverband allerdings inzwischen eine „nicht näher definierte gütliche Einigung“ erzielt, teilte die Behörde mit, und deshalb den Antrag und die Vorwürfe gegen den Katarer zurückgezogen.

Dieser zeigte sich in einer Stellungnahme deshalb „zufrieden“, dass die Bestechungsvorwürfe, die er immer vehement zurückgewiesen hatte, nach drei Jahren der Ermittlung, „in denen ich vollumfänglich kooperiert habe“, fallengelassen worden seien. Er habe die Erwartung, dass sich auch der verbleibende Vorwurf als „völlig unbegründet“ erweisen werde.

Zudem teilte Al-Khelaifi mit, selbst bei den Behörden eine Untersuchung gefordert zu haben, weil während der Ermittlungen interne Details und falsche Informationen an die Öffentlichkeit durchgesteckt worden seien. „Ich behalte mir außerdem das Recht vor, gegen bestimmte Medien vorzugehen“, die rufschädigende Berichte geschrieben hätten, schrieb er.

Die BA erläuterte, dass der ursprüngliche FIFA-Strafantrag die Vorwürfe der aktiven und passiven Bestechung zwischen Al-Khelaifi und Valcke im Zusammenhang unter anderem mit der Vergabe von Medienrechten an den Fußball-Weltmeisterschaften 2026 und 2030 beinhaltet habe. „Im Gegenzug zur Gewährung der vorgenannten Vorteile im Zusammenhang mit der Villa auf Sardinien.“ Mit dem Rückzug durch die FIFA entfiel die Voraussetzung für die weitere Strafverfolgung dieser Delikte.

Zum Artikel

Erstellt:
20. Februar 2020, 11:51 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen