Schalker Pokalspiel nach Gerichtsentscheid vorerst abgesetzt

dpa Schweinfurt. Kurz vor dem Auftakt im DFB-Pokal greift das Münchner Landgericht ein. Drittligist Türkgücü München soll den Platz des bayerischen Rivalen Schweinfurt einnehmen und gegen den FC Schalke 04 spielen. Der Bayerische Fußballverband will das nicht hinnehmen.

Bekommt Schalke durch eine Entscheidung vom Landgericht München I in der ersten Pokalrunde einen neuen Gegner?. Foto: picture alliance / dpa

Bekommt Schalke durch eine Entscheidung vom Landgericht München I in der ersten Pokalrunde einen neuen Gegner?. Foto: picture alliance / dpa

Ein Gerichtsentscheid hat die kurzfristige Absage des DFB-Pokalspiels des FC Schalke 04 erzwungen und den Fußball-Bundesligisten gegen Bayerns Verbandsbosse aufgebracht.

Das Landgericht München I entschied, dass Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München anstelle des Regionalligisten 1. FC Schweinfurt 05 in der ersten Pokalrunde gegen den Bundesligisten antreten soll. Auf Antrag des Bayerischen Fußballverbandes (BFV) verschob der Deutsche Fußball-Bund bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits die eigentlich für den 13. September angesetzte Partie.

„Sehr ärgerlich“ sei diese Entwicklung, sagte Schalkes Sportvorstand Jochen Schneider. Die Königsblauen würden die Entscheidung der Richter zwar akzeptieren. „Letztendlich kann man jedoch nur den Kopf über die Vorgehensweise des Bayerischen Fußballverbandes schütteln, der über Wochen und Monate hinweg offensichtlich nicht in der Lage war, den rechtmäßigen Vertreter am DFB-Pokal zu bestimmen“, kritisierte Schneider.

Türkgücü war vor dem Landgericht gegen den Beschluss des BFV vorgegangen, die Schweinfurter als bestes bayerisches Amateurteam neben dem TSV 1860 München für den DFB-Pokal zu melden. Die „Löwen“ hatten das Ticket über den Toto-Pokal gebucht. Türkgücü war vom BFV in der Corona-Pause zum Aufsteiger in die 3. Liga benannt worden und wurde deshalb nicht für den DFB-Pokal berücksichtigt. Das Landgericht sah diesen BFV-Beschluss als „rechtswidrig“ an und erließ die von Türkgücü beantragte einstweilige Verfügung.

„Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV, die Schweinfurt 05 zum DFB-Pokal zugelassen hätte, zeigt, dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist. Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an auch mit der geplanten Teilnahme am DFB-Pokal verbunden“, wurde Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny in einer Mitteilung des Clubs zitiert.

Der BFV kündigte Widerspruch an. „Die Überlegungen und Verantwortungen, die sich der BFV seit Monaten fortwährend macht, um allen Vereinen in der Covid-19-Krise gerecht zu werden, wurden vom Gericht nicht verstanden“, wurde Verbandsvizepräsident Reinhold Baier in einer Mitteilung zitiert.

Eine Entscheidung in der nächsten Instanz könne aber „aus rein praktischen Gründen nicht mehr an diesem Wochenende“ fallen. Daher sei der DFB gebeten worden, die Partie zu verschieben. Der DFB will über die Neuansetzung der Partie entscheiden, sobald die juristische Klärung herbeigeführt ist, wie es in einer Mitteilung hieß.

Das Pokalspiel von Schweinfurt gegen Schalke war eigentlich für den 13. September (15.30 Uhr) geplant. Der Regionalligist hatte wegen der Corona-Auflagen sein Heimrecht abgegeben, die Partie sollte in Gelsenkirchen ausgetragen werden. Von der Nachricht über das Gerichtsurteil sei man auch überrascht worden, sagte eine Sprecherin der Schweinfurter der Deutschen Presse-Agentur. „Zum weiteren Vorgehen wird sich der 1. FC Schweinfurt 1905 äußern, sobald der DFB eine rechtskräftige Entscheidung bekanntgibt“, teilte der Verein am Abend nach Bekanntgabe der Verlegung mit.

Die Schalker wollten eigentlich zu dem Spiel als besondere Geste 300 Mitarbeiter aus Krankenhäusern und Seniorenheimen als Zuschauer ins Stadion einladen. „Die Einladung gilt selbstverständlich weiterhin und der Besuch wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt“, teilte der Club mit.

© dpa-infocom, dpa:200911-99-525604/7

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Erstellt:
11. September 2020, 18:16 Uhr

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