Württembergischer Tennis-Bund

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Betrugsskandal

Im Veruntreuungsskandal im Württembergischen Tennis-Bund (WTB) hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen einen ehemaligen WTB-Verantwortlichen erhoben. Der Termin für die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürtingen ist noch offen.

Der Betrugsskandal wirft immer noch Schatten auf den WTB.

© Baumann/Hansjürgen Britsch

Der Betrugsskandal wirft immer noch Schatten auf den WTB.

Von Jürgen Frey

Es kommt Bewegung in den Betrugsskandal, der den Württembergischen Tennis-Bund (WTB) in seinen Grundfesten erschüttert hat. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Abschluss ihrer Ermittlungen inzwischen beim Amtsgericht Nürtingen (Schöffengericht) Anklage gegen einen ehemaligen WTB-Verantwortlichen erhoben. Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mitteilte – wegen des Verdachts der Untreue in mehreren hundert Fällen. Es soll ein Schaden „im unteren bis mittleren sechsstelligen Bereich“ entstanden sein. Zudem ist bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart noch ein Prüfvorgang gegen eine weitere verantwortliche Person des WTB anhängig. Die Prüfung, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dauert in diesem Fall noch an.

Keine Termine bis Oktober

Über einen Zeitraum von fast 20 Jahren soll ein früherer WTB-Geschäftsführer etwa 2,5 Millionen Euro an Bar- und Sachmitteln veruntreut haben. Die strafrechtliche Verjährung liegt allerdings bei fünf Jahren, was den deutlich geringer bezifferten Schaden „im unteren bis mittleren sechsstelligen Bereich“ erklärt. Nächster Schritt wird nun die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht Nürtingen sein. Nach Auskunft der dortigen Verwaltungsleitung gibt es bis Oktober keine Termine mehr, möglicherweise könne man den Fall „zwischenreinnehmen“, hieß es.

Dass für die Hauptverhandlung ein Schöffengericht (ein Berufsrichter, zwei Schöffen) zuständig ist, bedeutet, dass die Straferwartung der Staatsanwaltschaft zwischen zwei und vier Jahren liegt. Ein Einzelrichter darf nur bis zu einer Haftstrafe von zwei Jahren urteilen. Nur dann wäre es auch möglich die Strafe auf Bewährung auszusetzen.

Immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob sich aus den Veruntreuungen weitere Folgen für den WTB ergeben. Da organisatorische Defizite und die mangelnde Sorgfaltspflicht ehemaliger Funktionäre den Betrug offenbar erst möglich machten, dürfte es aber mit ziemlicher Sicherheit zu einer rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit des WTB (für einen bestimmten Zeitraum) kommen, dadurch drohen nun Steuernachzahlungen zwischen einer und 2,5 Millionen Euro. Die genauen Zahlen wollte WTB-Präsident Stefan Hofherr nicht kommentieren: „Die Nachzahlungen sind nicht existenziell, tun aber natürlich weh“, teilte er mit.

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Erstellt:
24. Juni 2022, 13:08 Uhr

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