Missstände in Stuttgart
Turnskandal: Schwäbischer Turnerbund geht in Berufung
Der Rechtsstreit im Zuge des Turnskandals und den Kündigungen von Trainern geht weiter – der Schwäbische Turnerbund zieht vor das Landesarbeitsgericht.
© Baumann
Das Stuttgarter Kunstturnforum – seit mehreren Monaten im Fokus der Ermittlungen im Turnsport der Frauen.
Von Marco Seliger
Der Schwäbische Turnerbund (STB) hatte diesen Schritt bereits angekündigt – nun ist er offiziell: Der Verband hat im Falle seiner vom Stuttgarter Arbeitsgericht für unwirksam erklärten Kündigung einer Trainerin, die mehr als 25 Jahre lang beim STB angestellt gewesen war, beim Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt. An der konkreten Berufungsbegründung seitens des Verbandes wird noch gearbeitet.
Das Stuttgarter Arbeitsgericht hatte der Trainerin Anfang November recht gegeben, die gegen ihre Kündigung vonseiten des STB geklagt hatte. Die Kündigung ist damit unwirksam. In der Begründung, die beiden Parteien Anfang November schriftlich zugestellt wurde, hieß es, dass die Kündigungsgründe zu pauschal und ohne konkrete Angaben von Betroffenen geschildert seien.
Hintergrund der Verhandlungen sind die Vorwürfe von ehemaligen und aktuellen Sportlerinnen über die Zustände in der Trainingsarbeit am Kunstturnforum (KTF) in Stuttgart. Diese Vorwürfe hatten rund um den Jahreswechsel in „systematischem körperlichem und mentalem Missbrauch“ gemündet. Am 6. Februar schaltete sich dann die Staatsanwaltschaft in die begonnene Aufarbeitung ein und durchsuchte Räumlichkeiten beim STB und beim Deutschen Turner-Bund (DTB) sowie später auch am Olympiastützpunkt in Stuttgart.
Ein weiterer Trainer klagt gegen die Kündigung
Ein weiterer Trainer hat bereits ebenso gegen seine vom STB im Zuge der Vorwürfe ausgesprochene Kündigung geklagt, er war sechs Jahre lang am KTF beschäftigt. Sein Fall wurde am 23. Oktober vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht verhandelt, eine Entscheidung steht noch aus – die Argumente des Richters mit Blick auf den Trainer gerieten fast deckungsgleich wie jene in der Urteilsverkündung bei der Trainerin.
Der STB hat damit ein Problem. Denn der Verband kann derzeit bei den angeblichen Verfehlungen der Trainerin und des Trainers weder die Namen der betroffenen Turnerinnen noch Ort und Zeit der angeblichen Verfehlungen der Coaches nennen. Die Vorträge, so der Richter am 23. Oktober bei der Verhandlung des Falles des Trainers, seien nicht genau genug: „Wir brauchen konkret geschilderte Sachverhalte von Turnerinnen, und die gibt es nicht.“
