17-Jährige erhält fast überall Hochprozentiges

Bei Jugendschutzkontrollen in Backnang verkaufen 13 von 16 Märkten alkoholische Getränke an minderjährige Testkäufer.

Für Jugendliche ist’s offensichtlich nicht schwer, an Schnaps zu kommen. Symbolfoto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Für Jugendliche ist’s offensichtlich nicht schwer, an Schnaps zu kommen. Symbolfoto: J. Fiedler

Von Florian Muhl

BACKNANG. Ist eine Kontrolle, bei der viele schwarze Schafe erwischt werden, eine erfolgreiche Kontrolle? Nein. „Wir wollen niemanden mit Gewalt hinters Licht führen. Am besten wäre es, wenn wir niemanden entdecken. Das würde uns freuen“, sagt Maximilian Neumann. Der Polizeikommissar vom Revier Backnang leitet den Einsatz. Zuvor hat er zwei Teams gebildet, jeweils mit zwei Polizeibeamten und einem Testkäufer. Letztere haben mit der Polizei nichts zu tun. In einem Team ist eine 17-Jährige, die derzeit im Rathaus einer Umlandgemeinde zur Verwaltungsfachangestellten ausgebildet wird. Der andere Testkäufer ist ebenfalls 17 und macht ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem Jugendtreff einer Gemeinde bei Backnang.

Es ist 14 Uhr, los geht’s. Team1 fährt zu einem Supermarkt in Backnang, Team2 zu einem anderen desselben Betreibers. Maximilian Neumann und seine Kollegin, Jugendsachbearbeiterin Simone Kurz, beide in zivil, haben stets Augenkontakt mit der Testkäuferin, gehen aber getrennt voneinander einkaufen. Neumann wählt die Flasche aus, mit der die 17-Jährige zur Kasse gehen soll. Diesmal ist es ein Aperol. Die Kassiererin macht keine Anstalten, nach dem Ausweis zu fragen und kassiert. Obwohl nach dem Einscannen bei modernen Kassensystemen ein Warnsignal ertönt und der Hinweis erscheint, dass es sich hierbei um ein Getränk handelt, das nicht an Minderjährige abgegeben werden darf. Die Testkäuferin nimmt das Wechselgeld und die Flasche, übergibt beides gleich an Simone Kurz und verlässt den Markt. Und, wie war ihr erster Testkauf? „Ein wenig aufgeregt war ich schon. Aber es war doch alles ziemlich leger“, sagt sie, ohne sich zu freuen. Denn ihr tut die Kassiererin leid.

Die beiden Polizeibeamten gehen zur Dame an der Kasse, geben sich, ohne großes Aufsehen zu machen, zu erkennen, rufen den Marktleiter herbei und verschwinden dann in einem Büro. Tränen fließen. Die Kassiererin erhält im Rahmen des Belehrungsgesprächs eine Anzeige. Zudem muss sie mit einem Bußgeld rechnen. Neumann bekennt: „Mir tut die Kassiererin auch leid. Aber wir müssen die Testkäufe machen, zum Schutz unserer Jugend.“

Den Ausweis zeigen lassen, den Kräuterlikör aber trotzdem verkauft.

Weiter geht’s zu einem Discounter. Gleiches Prozedere. Diesmal deutet der Einsatzleiter auf einen Ramazzotti. Die 17-Jährige, die im November 18 Jahre alt wird, also 2002 geboren wurde, schnappt sich die Flasche und legt sie aufs Band an der Kasse. Diesmal soll sie ihren Ausweis zeigen. Doch sie erhält den Kräuterlikör trotzdem. Und wieder dasselbe Prozedere. Marktleiter, Büro, Belehrung, Anzeige, Bußgeld. Als Begründung sagt die Kassiererin, sie habe in der Eile nur das Geburtsjahr „2002“ gelesen und dachte, die Kundin sei schon 18.

Der nächste Testkauf erfolgt in einer Tankstelle. Dort geht’s rasch. Die Testkäuferin erhält problemlos eine Flasche Wodka. „Ich weiß es ja eigentlich“, entschuldigt sich die junge Frau an der Kasse. Sie ist allein. Deshalb wird nicht der Chef dazu geholt. Aber auch sie erhält eine mündliche Belehrung, eine Anzeige und ein Bußgeld.

Ein kurzes Fazit nach den ersten drei Verkaufsstellen: „Enttäuschend“, sagt Simone Kurz. „Ich mache diese Testkäufe mit Jugendlichen auch zum ersten Mal. Aber damit hätte ich nicht gerechnet.“ Erst vor einem Monat hatte die Polizei zwei Tage lang in Fellbach und in Kernen im Remstal Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Das Ergebnis war alarmierend. Testkäufer im Alter von 16 und 17 Jahren erhielten 40-mal branntweinhaltigen Alkohol und 15-mal Tabakwaren. Insgesamt waren 146 Gaststätten, Tankstellen, Supermärkte, Imbissbuden, Spielhallen, Sonnenstudios und sonstige Verkaufsstellen hinsichtlich der Einhaltung sämtlicher Jugendschutzvorschriften überprüft worden. Laut Polizei wurden insgesamt 60 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt, die mit Anzeigen geahndet werden. „Die auffällig hohe Anzahl von Verstößen zeigt, dass es als Jugendlicher offensichtlich immer noch leicht ist, sich in Spielhallen oder Sonnenstudios aufzuhalten oder an Tabakwaren und hochprozentigen Alkohol zu kommen und deshalb derartige Kontrollen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen notwendig bleiben“, kommentierte die Polizei vor einem Monat.

Und wie ist die Jugendschutzkontrolle gestern in Backnang ausgegangen? „Die Trefferquote war auffallend hoch“, kommentiert am Abend Holger Bienert. Und der Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Aalen schiebt noch ein „leider“ nach. Bei insgesamt 16 Verkaufsstellen hätten die jugendlichen Testkäufer in 13 Fällen alkoholische Getränke bekommen, die sie nicht hätten erhalten dürfen. Das entspricht einer Quote von über 80 Prozent. „Bei vergleichbaren Jugendschutzkontrollen, die wir seither in anderen Städten gemacht haben, lag diese Quote meist bei 40 Prozent“, sagt Bienert. Überwiegend seien die Angestellten, die den Alkohol verkauft hatten, bei den Belehrungsgesprächen einsichtig gewesen. Die hohe Quote in Backnang zeige aber, wie wichtig solche Jugendschutzkontrollen seien.

Kein Schnaps für Jugendliche

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.

Andere alkoholische Getränke dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Diese Verbote gelten nicht, wenn Jugendliche von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.

Neben den gesundheitlichen Gefahren durch übermäßigen Alkoholkonsum ist auch ein Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalt bei Jugendlichen erkennbar, teilt die Polizei mit.

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Erstellt:
26. September 2020, 06:00 Uhr

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