Regelungen für Hitzefrei im Sommer

Ab wann gibt es in der Schule Hitzefrei?

Wenn das Thermometer steigt, fragen sich viele: Gibt es heute Hitzefrei? Die Regeln dafür unterscheiden sich je nach Bundesland – ein Überblick.

Ab wie viel Grad gibts in der Schule Hitzefrei?

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Ab wie viel Grad gibts in der Schule Hitzefrei?

Von Katrin Jokic

Die nächsten Tage versprechen Temperaturen über 30 Grad – Hitzewellen sind keine Seltenheit mehr. Viele Schülerinnen und Schüler hoffen dann auf Hitzefrei. Doch so einfach ist es nicht. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung in Deutschland. Die Entscheidung liegt meist bei den Schulen – und das unter verschiedenen Voraussetzungen.

Was gilt generell für Hitzefrei in Schulen?

„Hitzefrei“ bedeutet, dass der Unterricht wegen hoher Temperaturen verkürzt wird oder ganz ausfällt. In den meisten Bundesländern ist die Schulleitung zuständig. Eine zentrale Vorschrift gibt es nicht mehr – mit gutem Grund: Je nach Gebäudesituation, Schülertransport und Betreuungspflicht müssen viele Faktoren berücksichtigt werden.

Typische Bedingungen für Hitzefrei (je nach Bundesland):

  • Außentemperatur von mindestens 25–27 °C um 10 oder 11 Uhr
  • Hitzefrei frühestens ab der 4. oder 5. Stunde
  • Keine Befreiung für Oberstufe und Berufsschulen
  • Betreuung muss sichergestellt sein, z. B. für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus fahren
  • Absprache mit Eltern erforderlich bei jüngeren Schülern

Übersicht: So handhaben es die Bundesländer

  • Baden-Württemberg: Keine generelle Vorgabe. Schulleitungen entscheiden individuell, empfohlen wird Hitzefrei ab 25 °C um 11 Uhr, frühestens nach der 4. Stunde. Keine Befreiung für Oberstufe und berufliche Schulen.
  • Bayern: Keine fixe Temperaturgrenze. Entscheidung liegt bei der Schule. Zuerst soll in kühlere Räume gewechselt oder der Unterricht ins Freie verlegt werden. Betreuung muss sichergestellt sein.
  • Berlin: Kein automatisches Hitzefrei. Unterricht soll angepasst stattfinden. Ausnahmen nur bei unzumutbaren Bedingungen. Oberstufe ist ausgeschlossen.
  • Brandenburg: Hitzefrei ab 25 °C um 10 Uhr oder ab 25 °C Raumtemperatur um 11 Uhr möglich. Unterricht endet dann spätestens um 12 Uhr. Oberstufe ausgenommen. Betreuungspflicht bleibt bestehen.
  • Bremen: Ab 25 °C im Schulgebäude kann Hitzefrei erteilt werden – in den Klassen 1–4 sofort, in 5–10 eine Stunde später. Entscheidung durch die Schulleitung.
  • Hamburg: Ab 27 °C Außentemperatur um 11:30 Uhr kann Hitzefrei bis Klasse 10 gegeben werden. Entscheidung liegt bei der Schulleitung.
  • Hessen: Maßnahmen möglich: verkürzter Unterricht, Projektarbeit, Verzicht auf Hausaufgaben. Ab 27 °C Raumtemperatur kann Unterricht nach der 5. Stunde enden. Ganztagsschulen müssen Betreuung sicherstellen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Verkürzung von Stunden oder Unterrichtsende nach der 3./4. Stunde möglich, wenn Räume zu heiß. Oberstufe nur teilweise betroffen. Zustimmung der Eltern bei Jüngeren notwendig.
  • Niedersachsen: Hitzefrei möglich bei starker Beeinträchtigung des Unterrichts. Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Aufsichtspflicht bleibt bestehen.
  • Nordrhein-Westfalen: Hitzefrei bei Raumtemperatur über 27 °C möglich. Unter 25 °C kein Hitzefrei. Nur für Grundschule und Klassen 5–6. Oberstufe ausgeschlossen.
  • Rheinland-Pfalz: Keine aktuelle Vorschrift. Entscheidung liegt vollständig bei der Schulleitung. Die alte Verwaltungsvorschrift wurde abgeschafft.
  • Saarland: Keine Regelung oder Empfehlung. Entscheidung liegt vollständig bei der Schulleitung.
  • Sachsen: Keine festen Vorgaben. Schulleitungen können flexibel reagieren – auch mit Unterricht im Freien oder verlängerten Pausen.
  • Sachsen-Anhalt: Ab 26 °C Raumtemperatur um 11 Uhr kann nach der 5. Stunde Hitzefrei erteilt werden. Bei besonderen Bedingungen auch schon nach der 4. Stunde. Betreuungspflicht gilt weiterhin.
  • Schleswig-Holstein: Hitzefrei ab 25 °C Außentemperatur bis 11 Uhr möglich für Grund- und Mittelstufen. Entscheidung durch Schulleitung. Oberstufe ausgenommen.
  • Thüringen: Keine zentrale Regel. Bei außergewöhnlicher Hitze kann die Schulleitung Unterricht vorzeitig beenden oder Stunden verkürzen. Betreuung muss gewährleistet sein.

Hitzefrei ist möglich – aber kein Anspruch. In fast allen Bundesländern entscheidet die Schulleitung nach Lage vor Ort. Meist gilt: Frühestens nach der 4. oder 5. Stunde und nur bei Temperaturen ab 25 oder 27 Grad. Oberstufe und berufliche Schulen bleiben fast überall außen vor. Wer also auf Hitzefrei hofft, sollte trotzdem morgens zur Schule – die Entscheidung fällt meist spontan.

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Erstellt:
12. Juni 2025, 10:12 Uhr

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