Abgeordnete verankern Schuldenbremse in Landesverfassung

dpa/lsw Stuttgart. Der Landtag hat die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Verfassung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Nur ein Abgeordneter stimmte dagegen.

Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart. Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild

Der Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart. Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild

Die schon im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse besagt, dass das Land grundsätzlich keine neuen Schulden aufnehmen darf. Sie sieht aber Ausnahmen für die Kreditaufnahme für Naturkatastrophen und besondere Notsituationen vor - vorausgesetzt, es gibt einen Plan zur Tilgung der neuen Schulden. Mit der Aufnahme in die Landesverfassung erhalte das Verbot, strukturelle Schulden aufzunehmen, eine höhere Verbindlichkeit, heißt es in dem Entwurf.

Man habe zwar gut vorgesorgt, komme aber in der Corona-Krise trotzdem nicht mit den Rücklagen aus, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) in der Landtagsdebatte. Sie gehe davon aus, dass man einen Nachtrag für den Doppelhaushalt brauchen werde.

Wegen der Corona-Krise hat das Parlament das Land bereits ermächtigt, bis zu fünf Milliarden Euro neuer Kredite aufzunehmen. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme war Ende 2019 in der Landeshaushaltsordnung festgeschrieben worden. Die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung soll den Stellenwert der Regelung unterstreichen. Baden-Württemberg ist derzeit mit rund 45 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet.

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Erstellt:
20. Mai 2020, 18:48 Uhr

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