Baden-Württemberg

AfD-Klage auf Zuteilung von anderem Fraktionssaal scheitert

AfD-Klage auf Zuteilung von anderem Fraktionssaal scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wahlplakat der Partei AfD zur Bundestagswahl 2025. (Symbolbild)

© IMAGO/Arnulf Hettrich

Wahlplakat der Partei AfD zur Bundestagswahl 2025. (Symbolbild)

Von red/afp

Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion auf die Zuteilung des „Otto-Wels-Saals“ im Reichstagsgebäude für ihre Sitzungen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe sah nach Angaben vom Donnerstag keine Verletzung von Rechten der Fraktion. Der Ältestenrat hatte nach der Bundestagswahl entschieden, dass die SPD den Raum weiter nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion größer ist. (Az. 2 BvE 14/25)

Sie argumentierte bei Einreichen der Klage im Juli, dass durch die „unzureichende Größe des Sitzungssaals“ ihre Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte „massiv eingeschränkt“ würden.

Das Gericht erklärte aber nun, dass der Saal keiner „Silbermedaille“ für die zweitgrößte Fraktion entspreche. Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasse nicht das Recht auf einen bestimmten Sitzungssaal.

Für die SPD hat der Saal große symbolische Bedeutung. Dessen Name erinnert an den früheren Parteivorsitzenden Otto Wels. Er hatte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den berühmt gewordenen Worten begründet: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“

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Erstellt:
5. Februar 2026, 10:00 Uhr

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