AfD: Land muss Gewerbetreibende für Lockdown entschädigen

dpa/lsw Stuttgart. Ladeninhaber, Gastronomen, Kinobesitzer und Künstler ringen wegen des Lockdowns teils um ihre Existenz - und müssen deshalb aus Sicht der AfD vom Land Schadenersatz erhalten. Die baden-württembergische Landtagsfraktion beruft sich dabei auf ein Gutachten, das sie beim Juristen Ulrich Vosgerau in Auftrag gegeben hat und am Dienstag in Stuttgart vorstellte. Der Anspruch umfasse auch den entgangenen Gewinn der Gewerbetreibenden, sagte Vosgerau. Zahlungspflichtig sei das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der Landesregierung, die die Corona-Verordnungen verantworte.

Alice Weidel (AfD) nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa

Alice Weidel (AfD) nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa

„Gewerbetreibenden steht ein Entschädigungsanspruch zu wegen des viel zu harten Lockdowns“ sagte die Landesvorsitzende Alice Weidel, die auch Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion ist. Nicht nur der Landes-, auch der Bundeshaushalt werde durch die Entschädigungen massiv unter Druck geraten. Bundes- und Landesregierung hätten das Corona-Problem zunächst völlig unterschätzt, dann die Maßnahmen dagegen völlig überrissen.

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Erstellt:
7. Juli 2020, 16:02 Uhr

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