Amazon testet bald Lieferungen per Drohne in den USA

dpa Seattle/Washington. Als Amazon zum ersten Mal eine Liefer-Drohne präsentierte, hielten das viele für eine PR-Aktion. Sieben Jahre später ist klar, dass Amazon es ernst meint.

Amazon meint es ernst mit der Lieferung per Drohen. In den USA startet nun ein Testlauf. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Amazon meint es ernst mit der Lieferung per Drohen. In den USA startet nun ein Testlauf. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Amazon will in den USA mit der testweisen Zustellung von Käufen mit seinen automatisierten Lieferdrohnen beginnen.

Möglich wird dies dadurch, dass die Luftverkehrsbehörde FAA den Fluggeräten die nötige Zertifizierung erteilte, wie der Online-Händler am Montag (Ortszeit) mitteilte. Amazon schränkte zugleich ein, dass es noch dauern werde, bis Lieferungen per Drohne regulär zum Alltag gehören.

Amazon hatte zum ersten Mal bereits im Jahr 2013 eine Lieferdrohne vorgestellt. Seitdem wurden wiederholt neue Modelle gezeigt, zuletzt im vergangenen Jahr. Diese elektrische Drohne mit sechs Rotoren soll in einem Umkreis von bis zu zwölf Kilometern vom Lager fliegen und bis zu 2,3 Kilogramm befördern. Dank Sensoren kann sie Hindernisse erkennen und ihnen ausweichen. Amazons Plan ist, mit der „Prime-Air“-Flotte Einkäufe binnen 30 Minuten zu liefern. Die Rede ist zunächst von kleineren Haushaltsartikeln wie Zahnpasta oder Rasierer.

Zuvor testete Amazon den Drohnen-Service bereits in Großbritannien, wo 2016 die erste Lieferung damit erfolgte. Ein Kunde hatte dort einen „Fire-TV“-Videostreaming-Stick und eine Tüte Popcorn innerhalb von 13 Minuten nach Abgabe seiner Bestellung erhalten, wie Amazon-Chef Jeff Bezos damals bei Twitter verkündete.

In den USA testet bereits auch die Google-Schwesterfirma Wind Warenlieferungen per Drohne zusammen mit der Drogeriekette Walgreens und dem Paketdienst FedEx.

Bevor reguläre Lieferungen beginnen können, muss die FAA noch grundsätzliche Regeln für automatisierte Drohnenflüge aufstellen, zum Beispiel auch im Bezug auf Lärm-Grenzwerte. Außerdem gibt es noch kein System zur Überwachung des Luftraums in niedriger Höhe, in der die Drohnen unterwegs sind.

© dpa-infocom, dpa:200901-99-382841/2

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Erstellt:
1. September 2020, 07:48 Uhr

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