Amtsgerichte kämpfen mit Einsprüchen gegen Corona-Bußgelder

dpa/lsw Stuttgart. Bitte Abstand und nicht zu viele auf einmal - gegen diese Auflagen wird häufig verstoßen. Nicht jeder will dann ein Bußgeld zahlen. Mit Einsprüchen dagegen werden Amtsgerichte im Land noch einige Arbeit haben.

Polizeibeamte weisen auf die Einhaltung der Corona-Ordnung hin. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Polizeibeamte weisen auf die Einhaltung der Corona-Ordnung hin. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Auf die Amtsgerichte im Land könnte wegen Einsprüchen gegen Corona-Bußgelder eine deutliche Mehrbelastung zukommen. „Die Verfahren sind kompliziert, weil sich die Verordnungslage quasi täglich änderte“, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Stuttgart. „Das werden wir schon noch bei der Abarbeitung der Fälle zu spüren bekommen“. Man rechne damit, dass ein Großteil der rund 400 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Verfahren auch beim Amtsgericht Stuttgart lande.

Beim Amtsgericht Karlsruhe liegen derzeit knapp 50 Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Corona-Zusammenhang, beim Amtsgericht Freiburg sind es etwa 35. Bislang seien die Fälle noch handhabbar, sagte ein Sprecher der Freiburger Behörde. Allerdings seien diese Verfahren, in denen es beispielsweise um die Einhaltung des Mindestabstande geht, meist aufwendiger, da Zeugen gehört werden müssten. Zudem sei rechtlich noch nicht alles genau geklärt.

Bußgeldbescheide werden von den unteren Verwaltungsbehörden etwa der Städte und Kommunen verhängt. Wird dagegen Einspruch erhoben, landet der Vorgang letztlich bei der Staatsanwaltschaft und geht von dort an die zuständigen Amtsgerichte. Diese verhandeln dann mündlich. Die Staatsanwaltschaft Tübingen verzeichnet bisher eigenen Angaben zufolge rund 90 Vorgänge, bei der Freiburger Anklagebehörde warten noch 114 Verfahren und in Mannheim rund 80. Die Fälle werden dann an die Amtsgerichte weitergereicht.

Fast immer, so die Behörden unisono, handelt es sich dabei um Verstöße wegen zu geringen Abstands beziehungsweise Treffen mit mehr als zwei Personen in der Zeit, in der dies wegen des Ansteckungsrisikos mit dem Virus nicht gestattet war. Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Maskentragen gab es hingegen bisher noch so gut wie nie. „Vielleicht ist die Akzeptanz jenseits der großen Städte größer als gedacht“, sagte dazu ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz.

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Erstellt:
12. September 2020, 10:15 Uhr

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