Angeklagter nach Würth-Entführung: Freispruch rechtskräftig

dpa Gießen/Karlsruhe. Der im Prozess um die Entführung von Milliardärssohn Markus Würth freigesprochene Angeklagte hat von der Justiz nichts mehr zu befürchten. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf als höchste Instanz die Revision. Er konnte keine Rechtsfehler im Urteil erkennen. Das geht aus einem Beschluss des BGH in Karlsruhe hervor. Zuvor hatte die „Fuldaer Zeitung“ (Freitag) darüber berichtet. Das Landgericht Gießen hatte den Angeklagten am Ende eines Indizienprozesses im November 2018 freigesprochen.

Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Justitia-Statue. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Vorausgegangen war einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre in Deutschland. Die Entführung des damals 50 Jahre alten Markus Würth hatte im Juni 2015 für großes Aufsehen gesorgt. Der Sohn des Schraubenmilliardärs Reinhold Würth aus Künzelsau (Baden-Württemberg) wurde aus einer integrativen Wohngemeinschaft im osthessischen Schlitz an einen unbekannten Ort verschleppt.

Ein Erpresser forderte am Telefon von der Unternehmerfamilie drei Millionen Euro Lösegeld. Die Übergabe scheiterte, und der Anrufer verriet daraufhin das Versteck des Opfers. Markus Würth wurde nahezu unversehrt an einem Baum gekettet in einem Wald bei Würzburg gefunden. Wegen seiner geistigen Behinderung konnte das Opfer den Ermittlern keine Angaben zur Entführung machen.

Nach der Tat hatte die Polizei im März 2018 einen damals 48 Jahren alten Serben als Tatverdächtigen in Offenbach festgenommen. Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft für den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs gefordert. Doch dem Gericht reichten die vorgelegten Indizien nicht aus.

Auch ein Stimmgutachten wusste als einer der zentralen Belege nicht zu überzeugen. Die Stimme sei ein nicht so zuverlässiges Beweismittel wie etwa ein Fingerabdruck oder die DNA eines Menschen, argumentierte das Gericht. Bis zum Schluss gingen die Ermittler davon aus, dass der Angeklagte Komplizen bei der Tat hatte.

Zum Artikel

Erstellt:
13. März 2020, 14:08 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen